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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einberufung einer Belegschaftsversammlung durch GF

B
brLicher
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung will eine Belegschaftsversammlung einberufen. Hauptthema wird die wirtscvhaftliche Lage sein. Dazu stellen sich uns folgenden Fragen:

In unserem Pflegedienst ist es aus Dienstplantechnischen Gründen jedoch nicht möglich, alle MA auf einmal dazu einzuladen. Es ist aus meiner sicht auch Fragwürdig, ob wir es mit zwei Terminen schaffen, alle MA zu erreichen. Kann das Konsequenzen haben, wenn nicht alle MA daran teilnehmen können?

Was genau haben wir als BR (Betriebsversammlung war anfang des Monats) bei einer Belegschaftsversammlung genau zu beachten und wie gehen wir damit um?

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Community-Antworten (1)

S
sandraweiss

23.11.2010 um 23:24 Uhr

zuallererst müsst ihr lernen: der BR hat die Rechte, Interessen des AN (Arbeitnehmer) + UND AN (Arbeitgeber) durchzusetzen. wir standen in einer vollkommen anderen branche vor der entscheidung: dürfen wir das jetzt so machen oder ist es für das unternehmen wirtschaftsschädigend?

ganz grosse frage für uns, schliesslich wollen wir uns als BR nicht selber blocken.

ihr habt als BR alle rechte, die interessen der Mitarbeiter (eure und interessen der kolegen) zu bewahren: mit anderen worten: stellt eure forderungen als BR! wenn ihr es nicht so 1:1 durchsetzt, habt ihr praktisch schon verloren. dann koennt ihr auch gleich abtreten.

bin selber als junger betriebsrat noch unsicher, kann also eure gründe verstehen. wir sollen aber ergo als BR immer brücksichtigen, dass wir ein EHRENAMT angenommen haben, ERGO= EHRENAMT = kein zuspruch auf gesonderte leistungen. Im Zweifelsfall= sowas von nichtiger arbeitsabhandlung. hab im laufe der letzten monate als BR gelernt: wer angst hat, ist im BR nicht gut aufgehoben. betriebsräte sind nicht zum schnuckeln gewählt worden: Betriebsräte vertreten die interessen der arbeitnehmer und der gesetze wie BetrVG, GG, BGB, ArbGG, ihr solltest ganz schnell die Gesetze auswendig lernen. NOCHMALS. LERNT DIE GESETZE AUSWENDIG!

Hier meine Diskussionsgrundlage: seid mutig. traut euch. die gesetze sind meines Wissens nach sowas von total Seitens der Betriebsräte ausgelegt:

es ist gar nicht schlimm: ausser, wir Betriebsräte kennen die Gesetze nicht. hiernach ist alles nur verkäuferisches Geschick, dem AG klar zu machen, dass er sich auf "glatteis" bewegt.

traut Euch einfach (ist meine pers. Meinung). Seid mutig und vor allem: Kennt Eure Rechte und Pflichten aus den Gesetzen ( BetrGV, Arbeitsrecht, Grundgesetz, UVM.

u.a. Persönlichkeitsrechte, das recht lt BetrVG $$87,99 etc als Betriebsrat ein MitBestimmungsrecht einzufordern etc. Gruss, Sandra

Viele Grüße Sandra

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