Redererecht des BR auf Belegschaftsversammlung zu der der Arbeitgeber einlädt?
Hat der Betriebsrat Rederecht auf einer Belegschaftsversammlung, zu der der Arbeitgeber einlädt?
Community-Antworten (1)
04.04.2007 um 12:03 Uhr
Hallo dobbi, wenn der AG zur Belegschaftsversammlung einlädt, sind alle AN verpflichtet daran teilzunehmen, also auch der BR. Die BRMtgl. können dann dem AG Fragen stellen und Kommentare abgeben zu den vorgestellten Entscheidungen des AG`s, aber ein eigenständiges Rederecht haben sie nicht.
Verwandte Themen
Einberufung einer Belegschaftsversammlung durch GF
ÄlterUnsere Geschäftsführung will eine Belegschaftsversammlung einberufen. Hauptthema wird die wirtscvhaftliche Lage sein. Dazu stellen sich uns folgenden Fragen: In unserem Pflegedienst ist es aus Di
Teilnahme des Arbeitgebervertreters (Leitend) an der Belegschaftsversammlung
ÄlterHallo Leute, Kurze Frage: Wir haben unsere Geschäftsstellenleiterin informiert, dass sie lediglich zu den Punkten Bericht des Arbeitgebers, Betriebsausflug und Sonstiges teilnehmen darf. Für die übri
Ausschluss von Belegschaftsversammlung wegen disponierter Arbeitszeit
ÄlterHallo, Mein Arbeitgeber hat letzte Woche zum morgigen Tag eine verpflichtende Belegschaftsversammlung einberufen. Thema ist das meine Firma ihren grössten Auftraggeber verloren hat und wahrscheinlich
Belegschaftsversammlung - was tun wenn der BR seit Mai 2006 noch keine Belegschaftsversammlung gemacht hat?
Älterhallo wie kann man den,dagegen vorgehen,das der br seit mai 2006 noch keine belegschafts-versammlung gemacht hat. habe mehrmals nachgefragt,und nur ausreden als antwort bekommen. gruss:ali1
Betriebsversammlung / Belegschaftsversammlung
ÄlterHallo, da gibt es GF, die haben ein Problem mit dem BR, mit dem BetrVG und dass jemand mitbestimmt, wo man doch ungehindert schalten und walten will. Neuester Streich: Es geht gar nicht, dass die GF