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Redererecht des BR auf Belegschaftsversammlung zu der der Arbeitgeber einlädt?

D
dobbi
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat Rederecht auf einer Belegschaftsversammlung, zu der der Arbeitgeber einlädt?

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Community-Antworten (1)

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pit47

04.04.2007 um 12:03 Uhr

Hallo dobbi, wenn der AG zur Belegschaftsversammlung einlädt, sind alle AN verpflichtet daran teilzunehmen, also auch der BR. Die BRMtgl. können dann dem AG Fragen stellen und Kommentare abgeben zu den vorgestellten Entscheidungen des AG`s, aber ein eigenständiges Rederecht haben sie nicht.

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