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Unbehründeter schicht wechsel

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Lance
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo, ich hab da mal ne Frage, in unserem Betrieb arbeiten wir im 3schicht, die Schichten sind seid Jahren gleich besetzt. Jetzt wurde auf Drängen unseres Betriebsrates ein Schicht durchwechseln ohne Grund veranlasst, heißt: einige Personen( einrichtet, Springer) sollen ab April in einer anderen Schicht mit anderen Kollegen arbeiten. Wie gesagt ohne Erkennbaren Grund, meine Frage jetzt: darf ein Betriebsrat so etwas einfach ohne mit den beteiligten zu sprechen? Unsere Geschäftsführung nimmt den Vorschlag natürlich an.! Danke im Voraus lance

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Community-Antworten (5)

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netteannette

01.03.2022 um 18:16 Uhr

Dürfen darf man viel. Ein Schichtwechsel ist nicht einmal eine mitbestimmungspflichte Maßnahme gem. §99 BetrVG. Wenn es sich "nur" der AG ausgedacht hat, hätte der BR nicht einmal eine rechtliche Handhabe dagegen, selbst wenn er wollte. Dass sich hier nun offensichtlich euer BR das ausgedacht hat und mit niemanden darüber spricht, die GL sich darüber freut und es umsetzt ist für euch zwar nicht sehr schön, aber legitim. Aber warum fragt ihr den BR nicht einfach warum/wieso bzw. bittet um eine Abteilungsversammlung o.ä. um euch zu informieren und alles zu erklären? Vlt. gibt es durchaus nachvollziehbare, verständliche Gründe die für einen Schichtwechsel von einigen MA sprechen, von denen ihr nichts wisst?

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celestro

01.03.2022 um 18:19 Uhr

Der BR ist hier mMn in der Mitbestimmung. Wenn das Ganze aber natürlich vom BR selbst ausgeht, sollte selbiger sowas erst einmal mit den Betroffenen bereden.

Aber ich wüßte nicht, dass es dem BR verboten wäre, auch ohne Reden zu entscheiden.

C
celestro

01.03.2022 um 18:30 Uhr

@ netteannette

https://kanzlei-moegelin.de/blog/unterlassungsanspruch-betriebsrat-schichtzuweisung

daraus:

"Mitbestimmungspflichtig sind auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 27.06.1989 – 1 ABR 33/88 – BAGE 62, 202; BAG 28.05.2002 – 1 ABR 40/01 – AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit)."

N
netteannette

01.03.2022 um 18:39 Uhr

Danke Celestro, das war mir bislang nicht klar :-)

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lolium

02.03.2022 um 08:47 Uhr

Kann der BR andere Schichten zuweisen: Nein, das kann nur der AG. Kann der BR tätig werden ohne vorher mit den MA zu sprechen: Ja, natürlich! Inwieweit der BR es für nötig erachtet die Mitarbeiter "mitzunehmen" bleibt dem Gremium überlassen. Mit den Beschäftigten zu sprechen hilft aber!! Wenn er es in diesem Fall nicht getan hat hilft nur hingehen und fragen.

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