Zeiterfassung II
Kölner schrieb: "@DrUmnadrochit Du musst eine Glaskugel haben um zu solchen Aussagen zu kommen. Glückwunsch. Je nach Lage der Dinge kann dem so sein wie Du vorgerechnet hast, muss aber nicht so sein - jedenfalls dann nicht, wenn bisher nur zu Ungunsten des AN die 15 Minuten-Regelung Anwendung fand."
Du denkst also an eine Regelung auf Grund derer der Arbeitgeber weniger Entgelt zahlen darf, als er einzel- (und gg. tarif-)vertraglich schuldet?
Und Du meinst ein Betriebsrat darf eine solche Regelung rechtsverbindlich mit dem Arbeitgeber abschließen?
Community-Antworten (7)
13.10.2011 um 16:02 Uhr
@DrUmnadrochit
ich weiss ja nicht wer du bist und was du bist oder was du hättest werden sollen.
regel doch deine sachen woanders , aber bitte nicht nicht hier
13.10.2011 um 16:26 Uhr
@DrUmnadrochit Du denkst also an eine Regelung auf Grund derer der Arbeitgeber weniger Entgelt zahlen darf, als er einzel- (und gg. tarif-)vertraglich schuldet?
du hast es nciht verstanden...
13.10.2011 um 16:42 Uhr
@DrUmnadrochit Über das Entgelt habe ich keinerlei Worte verloren. Nur über die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung.
13.10.2011 um 17:28 Uhr
Oh Mann - da habe ich durch meine Äußerung (ohne Glaskugel) wohl eine unsägliche Diskussion ausgelöst. Alle Mitleser mögen mir verzeihen.
Ich kenne es aber aus alten Zeiten so, dass eine längere Taktzeit zur Zeiterfassung zum Nachteil der AN ist - muss natürlich nicht. Es gibt vielleivcht bessere Regelungen.
13.10.2011 um 18:09 Uhr
Darf ich mal fragen was unter einer "15 Minuten" oder "5 Minuten"-Regelung im Sinne des ursprünglichen Fragestellers ÜBERHAUPT zu verstehen ist?
Wird der Stempelzeit pauschal 15 (5) Minuten zugeschlagen bzw. abgezogen (auch das gibt es), oder wird auf ganze 15 (5) Minuten (kaufmännisch) gerundet, oder immer zum Nachteil oder Vorteil des AN gerundet, oder was? Wovon reden wir hier überhaupt? Steh ich auf dem Schlauch, oder was?
13.10.2011 um 18:17 Uhr
@rkoch Ne, rkoch. Du hast es richtig verstanden. Genau so wie ich. DrUmnadrochit will nur deutlich machen, dass er es nicht mag, wenn ICH ihm widerspreche. Jeder andere hätte was anderes schreiben dürfen (siehe gironimo)...
13.10.2011 um 18:46 Uhr
Es ist doch übliche Praxis (überigens war es das auch mal bei uns so), dass Arbeitszeiten im 15 Min Takt erfaßt werden. Also, 10 Min länger gearbeitet - Pustekuchen - 20 Min länger gearbeitet, 15 Min gutschrift...
Wie gesagt, gängige Praxis in betrieben - bei uns zum Glück nciht mehr ;-)
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