Anhebung Urlaubsanspruch mit oder ohne BV?
Hallo. Der Urlaubsanspruch soll bei uns angehoben werden (gehören keiner Gewerkschaft an). Ich habe mich gefragt, ob das in einer BV festgelegt werden muss oder ob ein entsprechendes Schreiben, welches von der GF und dem BRV unterschrieben wäre, ausreichend wäre. Im Netz habe ich nichts gefunden. Danke schon mal für Eure Hilfe!
Community-Antworten (4)
25.02.2022 um 16:11 Uhr
Höchstwahrscheinlich wird der BR hier überhaupt kein Wort mitzureden haben.
25.02.2022 um 16:44 Uhr
"Nicht vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst ist die Anzahl der Urlaubstage, die den Arbeitnehmern zusteht. Die Anzahl der den Arbeitnehmern zustehenden Urlaubstage ergibt sich entweder aus ihren Arbeitsverträgen, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Bundesurlaubsgesetz." Dr. jur. Kluge
Eine Unterschrift des BR unter einem vom Arbeitgeber verfassten Schreiben sagt eigentlich nur, dass der BR Bescheid weiß.
25.02.2022 um 17:15 Uhr
Vielen Dank für die Antworten!
25.02.2022 um 22:42 Uhr
Der BR kann es aber indirekt machen. Er darf es nur nicht Urlaub nennen. Freie Tage für Erschwernisse z. B.
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