Hallo.
Der Urlaubsanspruch soll bei uns angehoben werden (gehören keiner Gewerkschaft an).
Ich habe mich gefragt, ob das in einer BV festgelegt werden muss oder ob ein entsprechendes Schreiben, welches von der GF und dem BRV unterschrieben wäre, ausreichend wäre. Im Netz habe ich nichts gefunden. Danke schon mal für Eure Hilfe!