Erstellt am 25.02.2022 um 15:11 Uhr von Pickel
Höchstwahrscheinlich wird der BR hier überhaupt kein Wort mitzureden haben.
Erstellt am 25.02.2022 um 15:44 Uhr von Enigmathika
"Nicht vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst ist die Anzahl der Urlaubstage, die den Arbeitnehmern zusteht. Die Anzahl der den Arbeitnehmern zustehenden Urlaubstage ergibt sich entweder aus ihren Arbeitsverträgen, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Bundesurlaubsgesetz." Dr. jur. Kluge
Eine Unterschrift des BR unter einem vom Arbeitgeber verfassten Schreiben sagt eigentlich nur, dass der BR Bescheid weiß.
Erstellt am 25.02.2022 um 16:15 Uhr von byb21
Vielen Dank für die Antworten!
Erstellt am 25.02.2022 um 21:42 Uhr von Catweazle
Der BR kann es aber indirekt machen. Er darf es nur nicht Urlaub nennen. Freie Tage für Erschwernisse z. B.