W.A.F. LogoSeminare

Anhebung Urlaubsanspruch mit oder ohne BV?

B
byb21
Feb 2022 bearbeitet

Hallo. Der Urlaubsanspruch soll bei uns angehoben werden (gehören keiner Gewerkschaft an). Ich habe mich gefragt, ob das in einer BV festgelegt werden muss oder ob ein entsprechendes Schreiben, welches von der GF und dem BRV unterschrieben wäre, ausreichend wäre. Im Netz habe ich nichts gefunden. Danke schon mal für Eure Hilfe!

16604

Community-Antworten (4)

P
Pickel

25.02.2022 um 16:11 Uhr

Höchstwahrscheinlich wird der BR hier überhaupt kein Wort mitzureden haben.

E
enigmathika

25.02.2022 um 16:44 Uhr

"Nicht vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst ist die Anzahl der Urlaubstage, die den Arbeitnehmern zusteht. Die Anzahl der den Arbeitnehmern zustehenden Urlaubstage ergibt sich entweder aus ihren Arbeitsverträgen, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Bundesurlaubsgesetz." Dr. jur. Kluge

Eine Unterschrift des BR unter einem vom Arbeitgeber verfassten Schreiben sagt eigentlich nur, dass der BR Bescheid weiß.

B
byb21

25.02.2022 um 17:15 Uhr

Vielen Dank für die Antworten!

C
Catweazle

25.02.2022 um 22:42 Uhr

Der BR kann es aber indirekt machen. Er darf es nur nicht Urlaub nennen. Freie Tage für Erschwernisse z. B.

Ihre Antwort