Tarifanhebung - muss der nicht tarifgebundene Arbeitgeber die Löhne anheben, wenn er das bisher immer getan hat?
Hallo alle zusammen, wir sind keinem Arbeitgeberverband angeschlossen, würden aber unter eine bestimmte Gruppe fallen, die zum 01.06.2005 die Anhebung beschlossen hat. Immer wurden die Tarifanhebungen berücksichtigt und - mal mehr, mal weniger - Gehaltsanhebungen plus 1 x-Zahlungen gewährt. Zwar wurde nicht immer gleich von der GF zugestimmt, es gab schon Kämpfe, aber letztendlich fand eine Anhebung statt. Dies Jahr ist jedoch noch nichts passiert. Der BR wurde immer hingehalten, es wäre keine Zeit, jetzt ist Urlaub, und in frühestens 3 Wochen könnte ein detaillliertes Gespräch stattfinden. Außerdem soll die Anhebung gesplittet werden nach diversen - mir unverständlichen Maßstäben, z.,.B. bekämen TZ-Kräfte weniger als Vollzeitkräfte, die AL's wieder einen anderen Satz etc. Fragen: Was kann der BR tun, um eine einheitliche Anhebung zu erreichen, und muß der GF nicht überhaupt einer Anhebeung zustimmen, da diese ja tatsächlich immer jedes Jahr erfolgte (Gewohnheitsrecht ohne Hinweis auf Freiwilligkeit?). Außerdem müßte er m.E. rückwirkend zum 01.06.2005 anheben, ist das richtig? Oder braucht er überhaupt nicht? Wir sind etwas ratlos. Vielen Dank für Eure Antwort, sie wird uns sicher weiterhelfen.
Community-Antworten (2)
05.08.2005 um 20:53 Uhr
Hallo Susanne Erstens wenn AG keinem Arbeitgeberverband angehört ist dies rechtens da er nicht dazu gezwungen werden kann. Es wäre aber trotzdem zu prüfen wie es mit Betrieblicherübung aussieht Zeitgleich Arbeitsverträge prüfen ob in dem steht das nach Tarif bezahlt wird wenn der Vertrag das aussagt dann kann man handeln aber wiederum nur jeder Arbeitnehmer für sich Individualrecht wenn ihr einen BR habt dann kann dieser das ganze über einen Anwalt für euch vorab überprüfen lassen! Aber jeder einzelne muss seine Ansprüche alleine einklagen! Gruß BMW
08.08.2005 um 15:53 Uhr
Interessanter Fall. Der Arbeitgeber unterstützt die Gewerkschaft - wo gibt es sowas.
Aus meiner Sicht muss der Arbeitgeber nur Gewerkschaftsmitgliedern die Tariferhöhung gewähren. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich die Anwendung des Tarifs vereinbart.
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