befristete Anhebung der AZ von Teilzeit auf Vollzeit
bei einer zeitlich befristeten Anhebung der AZ von TZ auf Vollzeit über einen Zeitraum von 4 Monaten fällt mir folgendes ein.
-Personelle Einzelmaßnahme = Mitbestimmung BR -betroffenen MA befragen
worauf ist sonst noch zu achten?
Ist der Vorgang als Einstellung zu betrachten? Ich habe gelesen, dass dem so wäre, was ist dann nach den 4 Monaten? Erneute Mitbest.? Erneut eine Einstellung?
Community-Antworten (7)
26.11.2014 um 20:47 Uhr
Warum willst du zweimal über dasselbe mitbestimmen?
26.11.2014 um 21:00 Uhr
Die Erhöhung der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens 10 Std. und für einen Zeitraum von mehr als 1 Monat stellt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung dar, hier ist der BR zu beteiligen. Die Reduzierung der AZ ist nicht mitbestimmungspflichtig und die Erhöhung der AZ unter diesen Werten ist ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig.
26.11.2014 um 21:00 Uhr
Der Begriff der Teilzeit ist relativ. Auch wer nur eine halbe Stunde unter Vollzeit liegt macht Teilzeit. Eine Erhöhung wäre dann eher unwesentlich.
26.11.2014 um 22:54 Uhr
bei einer Erhöhung von 20 Wochenstunden auf 37,5 Stunden liegen wir unter 10 Stunden und der BR ist trotzdem in der Mitbestimmung. http://lexetius.com/2008,3958
26.11.2014 um 23:04 Uhr
wieso, von 20 Wochenstunden auf 37,5 Wochenstunden sind nach meiner Rechnung eine Erhöhung von 17,5 Std. Ja, da seid ihr in der Mitbestimmung, denn, das sind über 10 Std. Und in dem von Dir angegebenen Link steht:
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung.
Also genau, was ich gesagt habe!
26.11.2014 um 23:29 Uhr
sorry nicoline, du hast vollkommen Recht. Es scheint als hätte ich meine persönlich Höchstarbeitszeit schon überschritten und sollte dringend ins Bett gehen (Wecker klingelt um 4 Uhr).
Gute Nacht.
26.11.2014 um 23:32 Uhr
Na dann, schlaf gut!
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