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Altersteilzeit und Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012

R
Rugling
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten! Ich bin auf der Suche nach der Wahrheit... Folgendes Beispiel: Herr P. ist in 08/48 geboren. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze geht P. in 10/13 in Rente (zwei Monate muss er länger). D.h. das er in 10/07 erst in Altersteilzeit (Aktiv) gehen kann und in 10/10 in die passive Phase. Korrekt? Der Kollege ist da klar benachteiligt, finde ich. Die >schei..< Anhebung der Altersgrenze beginnt doch erst 2012...gibt es da keine Übergangsbestimmung oder sowatt??? Ich habe da noch einen anderen Kollegen, Hr. S. Der ist in 06/53 geboren. Bei dem sieht das ja noch krasser aus. Wer kann mir helfen? Gruß Rugling

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

01.11.2006 um 15:27 Uhr

@Rugling Ich würde ja über die DRV und die Agentur f. Arbeit als Ansprechpartner nachdenken.

H
Haneken

01.11.2006 um 20:41 Uhr

WAS IST DRV?

M
Mona-Lisa

01.11.2006 um 20:50 Uhr

@Haneken, Deutsche Rentenversicherung :-))

A
Angi1

02.11.2006 um 12:16 Uhr

Hallo Rugling,

Herr P kann nach Altersteilzeit abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Für Versicherte bis Jahrgang 1951 bleibt diese Regelung erhalten.

MfG Angi1

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