Altersteilzeit und Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012
Hallo Experten! Ich bin auf der Suche nach der Wahrheit... Folgendes Beispiel: Herr P. ist in 08/48 geboren. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze geht P. in 10/13 in Rente (zwei Monate muss er länger). D.h. das er in 10/07 erst in Altersteilzeit (Aktiv) gehen kann und in 10/10 in die passive Phase. Korrekt? Der Kollege ist da klar benachteiligt, finde ich. Die >schei..< Anhebung der Altersgrenze beginnt doch erst 2012...gibt es da keine Übergangsbestimmung oder sowatt??? Ich habe da noch einen anderen Kollegen, Hr. S. Der ist in 06/53 geboren. Bei dem sieht das ja noch krasser aus. Wer kann mir helfen? Gruß Rugling
Community-Antworten (4)
01.11.2006 um 15:27 Uhr
@Rugling Ich würde ja über die DRV und die Agentur f. Arbeit als Ansprechpartner nachdenken.
01.11.2006 um 20:41 Uhr
WAS IST DRV?
01.11.2006 um 20:50 Uhr
@Haneken, Deutsche Rentenversicherung :-))
02.11.2006 um 12:16 Uhr
Hallo Rugling,
Herr P kann nach Altersteilzeit abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Für Versicherte bis Jahrgang 1951 bleibt diese Regelung erhalten.
MfG Angi1
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