Wie ist dieser Satz nun zu verstehen?
13 Wochen Rückrechnung ohne Überstunden, oder 13 Wochen Rückrechnung ohne Zuschläge(der Überstunden) aber mit geleisteten Überstunden?

Bundesurlaubsgesetz §11 Abs.1
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Danke für euren Fachlichen Rat!!!