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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nach Trainee-Übernahme: geringere Vergütung während Einarbeitungszeit

B
Bee123
Feb 2022 bearbeitet

Hallo! Ich war bei einem Unternehmen im als Trainee angestellt. Nach Ablauf des Trainee-Vertrages wurde ich auf die Zielstelle mit gleichen Aufgaben übernommen. Die Vergütungsgruppe der Zielstelle ist eine Stufe höher, als auf der Trainee-Stelle. Trotz des gleichen Aufgabenfeldes wurde ich zunächst in die geringere Vergütungsgruppe eingestuft und soll erst nach 9 Monaten Einarbeitungszeit bzw. Erledigung des Einarbeitungsplans die Zielvergütung erhalten. Ist dies rechtens, auch wenn sich das Aufgabenfeld beider Stellen überhaupt nicht unterscheidet und man für die gleiche Tätigkeit vorher bereits 1,5 Jahre als Trainee beschäftigt war?

15805

Community-Antworten (5)

E
enigmathika

25.02.2022 um 14:02 Uhr

Das ist wohl Verhandlungssache. Was steht denn im Vertrag?

R
rtjum

25.02.2022 um 14:46 Uhr

und ggfls. auch in einem Tarifvertrag geregelt...

C
celestro

25.02.2022 um 15:20 Uhr

Sehe ich anders ... Du warst 1,5 Jahre Trainee und wurdest jetzt auf eine Stelle mit höherem Gehalt gesetzt. Ich sehe absolut keinen Grund, Dir nochmal 9 Monate das "korrekte" Gehalt vorzuenthalten. Und irgendwie habe ich nicht die Phantasie mir vorzustellen, wie so ein Vorgehen rechtlich haltbar in einem TV niedergeschrieben sein sollte.

B
Bee123

25.02.2022 um 15:33 Uhr

Hallo zusammen,

danke für die Antworten! Im Tarifvertrag steht lediglich, dass die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss und das wurde sie auch, sowohl Einstellungs- als auch Zielvergütungsgruppe jedoch ohne Kommentar zur zeitlichen Verweildauer in der niedrigeren VG. Diese wurde lediglich mündlich mitgeteilt: Es ist hausintern das übliche Vorgehen, dass für die Einarbeitungszeit noch nicht die Zielvergütung gezahlt wird, sondern erst, wenn Entwicklungsmaßnahmen aus dem Einarbeitungsplan abgeschlossen oder 9 Monate Einarbeitungszeit vorbei sind. Schriftlich festgehalten ist dieses Vorgehen jedoch weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag. Und ich würde dies auch nachvollziehen können, wenn noch nicht alle Qualifikationen für die Stelle vorhanden sind, da sich das neue Tätigkeitsfeld vom bisherigen unterscheidet - bzgl. der Trainee-Zeit ist dies jedoch nicht der Fall, diese diente eigentlich der Einarbeitung auf die Zielstelle.

Ich frage mich einfach, ob dieses Vorgehen rechtlich Bestand hätte.

C
celestro

25.02.2022 um 16:48 Uhr

"Ich frage mich einfach, ob dieses Vorgehen rechtlich Bestand hätte."

Die Antwort steht doch eigentlich schon in Deinen Sätzen, oder?

1.) "Im Tarifvertrag steht , dass die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss"

2.) "Diese wurde lediglich mündlich mitgeteilt: Es ist hausintern das übliche Vorgehen,"

3.) "Schriftlich festgehalten ist dieses Vorgehen jedoch weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag."

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