Probezeit nach Trainee-Vertrag?
Hallo
Ist es in Ordnung, wenn ein Trainee nach Ablauf der Traineezeit einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit bekommt. Mich irritiert die Probezeit hier etwas, da der Trainee hinterher genau dieselben Tätigkeiten wie während der Traineezeit machen wird. Also warum noch eine Probezeit?
Und dann noch eine eher theoretische Frage Kann im AV festgelegt werden, daß während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und danach von 2 Monaten gilt? Hier wundern mich die 2 Monate, da die Kündigungsfrist doch mit wachsender Betriebszugehörigkeit wächst
meik
Community-Antworten (1)
16.02.2007 um 09:36 Uhr
Hallo meik, es ist ein neuer AV, also kann auch eine Probezeit vereinbart werden. Von den gesetzlichen Kündigungsfristen kann durch Tarifvertrag abgewichen werden(§ 622 Abs.4 BGB). Ohne Tarifvertrag gelten die gesetzlichen Fristen.
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