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Zwangsspende, Mitarbeitern soll einfach Geld abgehalten werden, geht das?

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RatzundRuebe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/innen, ich habe da mal eine Frage:

Unser Betriebsrat möchte eine BV abschließen die uns Mitarbeiter dazu nötigt, von unserem Nettolohn einen Betrag "x" an die Hinterbliebenen verstorbener Kollegen abzuhalten, bzw. zu spenden. Wie ein Sterbegeld, sozusagen. Mit geht es nicht um den Betrag, mir geht es um die Frage ob ein AG und ein BR so eine Vereinbarung überhaupt abschliessen dürfen. Immerhin wird den Mitarbeitern einfach Geld abgezogen ohne das diese gefragt werden. Bitte um viele Antworten und ggf. Hinweise wo ich etwas dazu nachlesen kann.

Vielen Dank und einen netten Gruß

1.32601

Community-Antworten (1)

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rkoch

12.10.2011 um 11:54 Uhr

Tja, kurz und einfach: Das kann der BR nicht....

Entgelthöhe und Verwendung von Entgelt der AN unterliegen auf keinen Fall der MB des BR. §77 (3) BetrVG....

Möglich hingegen wäre eine derartige Vereinbarung als Vorgriff auf eine einzelvertragliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern.

z.B. wäre eine folgende Vereinbarung möglich und wirksam.

AG und BR vereinbaren eine zu Gunsten der Hinterbliebenen von verstorbenen Mitarbeitern wirkende, für die AN freiwillige Umlage. Begünstigte dieser Umlage sind alle AN die an diesem Umlageverfahren freiwillig teilnehmen. Alle AN wird nach Abschluß dieser BV bzw. bei jeder Neueinstellung das einzelvertragliche Angebot unterbreitet sich gem. dieser BV an dieser Umverteilung zu beteiligen. Für jeden Anwendungsfall werden x EUR von allen Beteiligten AN vom Nettolohn einbehalten und an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Gegen eine entsprechende Vereinbarung die vergleichbares ZWINGEND vorsieht kann man sich als einzelner wehren, indem man eben vor dem AG gegen die Einbehaltung der Beiträge klagt und in diesem Zusammenhang die Unwirksamkeit der BV feststellen läßt.

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