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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahlverfahrenwechsel - wie?

B
Bibo
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, wir stehen als Wahlvorstand vor folgender Aufgabe: Zum Zeitpunkt der Wahlvorstandswahl und vor dem Wahlausschreiben waren wir 53 Wahlberechtigte. Mittlerweile sind wir noch 49 Wahlberechtigte. Die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands wurde demnach nach dem "normalen" Wahlverfahren abgehalten (keine Kandidatenvorschläge, Wahlausschreiben usw.). Was ist jetzt zu tun? Das verkürzte Wahlverfahren sähe als nächstes eine Wahlversammlung vor, in der schon gewählt würde. Die Vorarbeiten hierfür hätten in der ersten Versammlung, die aber nach "normalem" Verfahren durchgeführt wurde bereits geleistet werden müssen. kann nun eine weitere Versammlung vor der Wahlversammlung in der gewählt wird abgehalten werden um die fehlenden Aufgaben nachzuholen? Was ist nun generell zu beachten? Danke im Voraus für Eure Hilfe ZUr Klarstellung. das Wahlausschreiben ist noch nicht erstellt worden, es wurde lediglich die Betriebsversammlung abgehalten. Gruß bibo

19.54901

Community-Antworten (1)

K
Kölner

04.07.2007 um 15:56 Uhr

@bibo Die Inhalte des Wahlausschreiben zählen. Demnach bleibt es bei der Wahl von 5 BR's und dem vom WV beschlossenen Wahlverfahren. Fertig!

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