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Rufbereitschaftsdienst

A
aragon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!!!

Meine Frage:

Ein Mitarbeitere hat von 8 Uhr-16 Uhr Dienst und anschliessend Rufbereitschaft bis zum nächsten Morgen. Ab 8 Uhr hat er wieder normal Dienst. Der Mitarbeiter muss aber von 23 Uhr-0 Uhr in den Betrieb da er im Rufbereitschafts Dienst gebraucht wird. Darf er am nächsten Tag normal seinen Dienst antreten? Stichwort "Ruhezeiten"

Danke für Eure Antworten!

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Community-Antworten (4)

G
Galaxy

11.10.2011 um 13:22 Uhr

@aragon

in was für einem Betrieb arbeitest du? Im ArbZG gibt es im §5.3 eine Ausnahme: § 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Gruß Galaxy

L
Lernender

11.10.2011 um 13:35 Uhr

Ergänzend noch § 7 ArbZG Abs.1 Nr.3.

Und die Frage was ihr für Regelungen im TV. habt.

A
aragon

11.10.2011 um 14:08 Uhr

Wir haben keinen TV und es geht um ein Krankenhaus in Privater Trägerschaft

L
Lernender

11.10.2011 um 14:22 Uhr

Es gilt das ArbZG und damit auch die Mitbestimmung des Br. bei der Verkürzung der Ruhezeit durch den Arbeitgeber.

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