Hallo,
ich bin in einem Krankenhaus Betriebsrat.
Ich suche eine Möglichkeit nach dem BetrVG Kollegen zu helfen.
Der Fall:
Der technische Leiter erwartet von seinen Kollegen, dass sie während des Rufbereitschaftdienstes spätestens innerhalb einer halben Stunde am Arbeitsplatz eintreffen um die Arbeit aufzunehmen.
Die Begründung dafür ist z.B. eine Vorgabe in der TRBS 2181 (Technische Regeln für Betriebssicherheit).
Hier ist geregelt, dass die Zeit bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden eine halbe Stunde nicht überschreiten soll.
Zum Rufdienst gibt es nun ein BAG-Urteil (6AZR 214/00) in dem erklärt wurde, dass 20 min. nicht Zeitvorgabe für Fahrzeiten in der Rufbereitschaft sein können, dass die Kollegen an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen teilnehmen können sollen etc.
Wenn nun aber ein Kollege 25 min. vom Betrieb entfernt wohnt, dort auf dem Fußballplatz ist, ein Funkruf kommt er duschen geht (nach Auswechselung) und er dann zur Arbeitsstätte fährt schafft er es nie in 30 min.
Der Kollege wußte bei der Einstellung, dass er Rufbereitschaftsdienst leisten muß, eine Zeitvorgabe wurde aber nicht genannt. Diese hat sich erst im Laufe der letzten Monate herausgestellt (es gab einen Vorfall).
Was kann ich nun tun?
Wir diskutieren bei uns im Gremium, dass der Kollege nur per Individualrecht was machen kann, sprich er muß sich selber kümmern?!?

Danke schon mal im Vorraus für die Hilfen und Ideen.