Unser AG will die Führerscheinkontrolle für den Fuhrpark im Betrieb (ca. 200 MA) auslagern, wo dann ein Dienstleister 2x im Jahr das Vorhandensein über eine Abfrage in Flensburg kontrolliert. Dazu notwendig sind einmalig die Kopie vom Führerscheins und vom Personalausweis, sowie eine Einverständniserklärung des MA, dass die Daten durch den Dienstleister zu diesem Zweck (Abfrage) verwendet und verarbeitet werden dürfen.
Gibt es Mitbestimmungsansätze für den BR bei diesem Vorhaben und welche wären dies?
Vielen Dank!