W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG möchte Abfrage über Reiseziel

H
Homberger
Mai 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser AG kam auf den BR zu und möchte von den Mitarbeiter/Innen abfragen wo sie denn dieses Jahr in den Urlaub fahren und wann sie zurückkommen. Der Hintergrund für diese Abfrage wurde gegenüber dem BR so geschildert, dass er eine Gefährdung des Betriebes sieht. Wir halten im Betrieb strenge Hygiene- und Abstandsregeln ein und er meint, dass jemand der sich in seinem Urlaub um Ausland aufhalte dort ein Risiko ist. Er will die AN nicht 14 Tage in Quarantäne schicken, aber er will im Voraus planen die Mitarbeiter im Betrieb nach dem Urlaub zu isolieren. Stellt sich beispielsweise Bulgarien als Risikogebiet heraus, soll ein MA der dort im Urlaub war 14 Tage nach seiner Rückkehr separat arbeiten ohne Kontakt zu anderen zu haben. Meine Frage ist dahingehend: Ist so eine Abfrage rechtlich in Ordnung? Gilt es was zu beachten oder ist diese Auskunft "Freiwillig" und kann nicht verlangt werden?

47307

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

27.05.2020 um 12:49 Uhr

Ich denke, dass geht gar nicht. Ich sehe da auch keinen Anlass.

R
rtjum

27.05.2020 um 13:25 Uhr

was für eine Begründung, was ich im Urlaub mache geht den AG sowas von gar nichts an.

H
Homberger

27.05.2020 um 13:29 Uhr

Er möchte das wissen wenn ein MA in einem Land war, welches eventuell als Risikogebiet im Bezug auf COVID-19 eingestuft wird. Dann kann er als AG Maßnahmen treffen wenn der MA wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt.

K
kratzbürste

27.05.2020 um 13:56 Uhr

Wenn die Bundesregierung die Reisewarnungen aufhebt, ist das so - fertig. Das Risiko liegt eher in den Betrieben, wo Arbeitnehmer auf engen Wohnraum zusammengequetscht werden.

C
celestro

27.05.2020 um 14:05 Uhr

"Er möchte das wissen wenn ein MA in einem Land war, welches eventuell als Risikogebiet im Bezug auf COVID-19 eingestuft wird. Dann kann er als AG Maßnahmen treffen wenn der MA wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt."

Das haben wir schon nach dem Eingangspost verstanden. Ändert aber nichts daran, das niemand seinem Chef verpflichtet ist zu sagen, was er / sie im Urlaub macht. Der Chef täte gut daran zu kommunizieren, wie er sich das vorstellt und das man sich nach dem Urlaub bei ihm melden kann, wenn man dann bestätigt in einem Risikogebiet war.

H
Homberger

27.05.2020 um 14:11 Uhr

Vielen Dank. Da bin ich schon ein Stück weiter. Alles gute zusammen. Bleibt gesund

P
Pjöööng

27.05.2020 um 17:26 Uhr

Euer Arbeitgeber gehört also auch zu den 80 Millionen Top-Virologen in Deutschland?

Hütet Euch vor den selbsternannten Experten.

Ihre Antwort