Unser Arbeitgeber fragt Tage vor der Betriebsversammlung jeden einzelnen Beschäftigten, ob er zur Betriebsversammlung gehen will/wird. Angeblich will er dadurch den Einsatz der verbleibenden Beschäftigten so steuern, dass durch die Betriebsversammlung der Betrieb möglichst wenig unterbrochen wird.

Ist so eine Abfrage eigentlich zulässig?
Und wenn ja, ist sie für den Antwortenden bindend?
Hat jemand vielleicht sogar AZ von entsprechenden Urteilen für uns?