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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung: vorherige Teilnahme-Abfrage durch den Arbeitgeber

I
iwmno
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber fragt Tage vor der Betriebsversammlung jeden einzelnen Beschäftigten, ob er zur Betriebsversammlung gehen will/wird. Angeblich will er dadurch den Einsatz der verbleibenden Beschäftigten so steuern, dass durch die Betriebsversammlung der Betrieb möglichst wenig unterbrochen wird.

Ist so eine Abfrage eigentlich zulässig? Und wenn ja, ist sie für den Antwortenden bindend? Hat jemand vielleicht sogar AZ von entsprechenden Urteilen für uns?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.06.2016 um 12:30 Uhr

Das ist nicht o.k. Letztendlich beeinflusst er die AN nicht zur Versammlung zu gehen. Der AG sollte sich darauf einstellen, dass der Betrieb u.U. ganz steht. Ihr solltet das Gespräch suchen.

P
Pickel

28.06.2016 um 12:38 Uhr

""Das ist nicht o.k""

Gironimo, wo steht das? Je nach zu erledigenden Aufgaben kann es sogar sicherheitsrelevant oder zumindest von hoher Wichtigkeit sein zu wissen, wo weitergearbeitet wird.

"Der AG sollte sich darauf einstellen, dass der Betrieb u.U. ganz steht. Ihr solltet das Gespräch suchen."

Wie kommst du zu dieser falschen Annahme? Wenn erfahrungsgemäß ein gewisser Teil der Belegschaft die Arbeit einer BV vorzieht, hat der AG selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen in der Zeit Ihr RECHT auf Arbeit auch wahrnehmen können.

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