Unbezahlte Überstunden
Hallo, darf ein AG unbezahlte Überstunden verlangen, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht? Ist das Überhaupt erlaubt?
Community-Antworten (6)
09.10.2011 um 17:41 Uhr
@Kami.West, dafür müßte man den genauen Wortlaut im AV kennen.
10.10.2011 um 01:39 Uhr
Kami.West Deine Schilderung ist etwas mager. Aber grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass geleistete Arbeitet auch vergütet wird. Um aber eine konkrete Aussage machen zu können, müsste man den Passus in dem Arbeitsvertrag kennen.
10.10.2011 um 04:56 Uhr
ich denke, sowohl DerAlteHeini wie auch blackseven wollen dir damit sagen, dass die in vielen (evtl. auch in deinem) AV stehende formulierung: "geleistete Übersunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nach bisher(!) geltender rechtssprechung als unwirksam angesehen wird. die begründung hierzu lautet vom sinn her etwa: der AN muss im voraus seinen stundenlohn kennen. leider hat sich die rechtssprechung -meines wissens- dahingehend geändert, dass die begrenzung durch das arbeitszeitgesetz (48 wo/h) ausreichend ist. der AN kennt so seine höchstarbeitszeit und kann sich seinen stundenverdienst ausrechnen. mit anderen worten: ja, dein AG darf die überstunden verlangen.
mfg
10.10.2011 um 09:32 Uhr
Die Klausel aus Arbeitsverträgen, dass “Überstunden mit Zahlung des monatlichen Bruttogehaltes abgegolten” seien, ist unzulässig. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Aktenzeichen 5-AZR-517/09.
Nicht mehr zulässig sind pauschale Abgeltungsklauseln für arbeitnehmer hinsichtlich der Entlohnung von Überstunden. So ist es jetzt der Website der Kanzlei Blankenburg, Frank und Weidenthaler zu entnehmen. Demnach entschied das Bundesarbeitsgericht,dass solche Klauseln den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligten daher gemäß § 307-I BGB unwirksam seien. Mit seiner aktuellen Entscheidung hob das BAG seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1956 auf.
10.10.2011 um 09:36 Uhr
neben dem AV lohnt noch ein Blick in den Tarifvertrag. Da steht meist so etwas wie "gelegentliche und geringfügige Mehrarbeit sind mit dem Entgelt abgegolten"
Auch wenn unter Abwägung der Rechtsprechung - hinter der ja immer steht "es kommt darauf an" - würde ich davon ausgehen, dass die Pauschalformulierung im Arbeitsvertrag nicht anzuwenden ist - aber die eine oder andere Stunde doch einmal anfallen kann. Regelmäßige Mehrarbeit ohne Bezahlung würde ich sagen NEIN
10.10.2011 um 11:14 Uhr
Grundsätzlich ist aber eine Zustimmung des BR zu Mehrarbeit notwendig. Hier bei uns klärt der BR wie Mehrarbeit ausgeglichen oder bezahlt wird bevor er dieser zustimmt.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Betriebsvereinbarung: unbezahlte Überstunden vereinbaren
ÄlterGuten Abend, durch eine BV können Überstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos vereinbart oder besser geregelt werden. Können dies Überstunden auch unbezahlt sein? Oder anders: darf der Betriebsrat f
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e