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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unbezahlte Überstunden

K
Kami.West
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf ein AG unbezahlte Überstunden verlangen, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht? Ist das Überhaupt erlaubt?

1.32706

Community-Antworten (6)

B
blackseven

09.10.2011 um 17:41 Uhr

@Kami.West, dafür müßte man den genauen Wortlaut im AV kennen.

D
DerAlteHeini

10.10.2011 um 01:39 Uhr

Kami.West Deine Schilderung ist etwas mager. Aber grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass geleistete Arbeitet auch vergütet wird. Um aber eine konkrete Aussage machen zu können, müsste man den Passus in dem Arbeitsvertrag kennen.

A
azrael

10.10.2011 um 04:56 Uhr

ich denke, sowohl DerAlteHeini wie auch blackseven wollen dir damit sagen, dass die in vielen (evtl. auch in deinem) AV stehende formulierung: "geleistete Übersunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nach bisher(!) geltender rechtssprechung als unwirksam angesehen wird. die begründung hierzu lautet vom sinn her etwa: der AN muss im voraus seinen stundenlohn kennen. leider hat sich die rechtssprechung -meines wissens- dahingehend geändert, dass die begrenzung durch das arbeitszeitgesetz (48 wo/h) ausreichend ist. der AN kennt so seine höchstarbeitszeit und kann sich seinen stundenverdienst ausrechnen. mit anderen worten: ja, dein AG darf die überstunden verlangen.

mfg

L
Lernender

10.10.2011 um 09:32 Uhr

Die Klausel aus Arbeitsverträgen, dass “Überstunden mit Zahlung des monatlichen Bruttogehaltes abgegolten” seien, ist unzulässig. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Aktenzeichen 5-AZR-517/09.

Nicht mehr zulässig sind pauschale Abgeltungsklauseln für arbeitnehmer hinsichtlich der Entlohnung von Überstunden. So ist es jetzt der Website der Kanzlei Blankenburg, Frank und Weidenthaler zu entnehmen. Demnach entschied das Bundesarbeitsgericht,dass solche Klauseln den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligten daher gemäß § 307-I BGB unwirksam seien. Mit seiner aktuellen Entscheidung hob das BAG seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1956 auf.

G
gironimo

10.10.2011 um 09:36 Uhr

neben dem AV lohnt noch ein Blick in den Tarifvertrag. Da steht meist so etwas wie "gelegentliche und geringfügige Mehrarbeit sind mit dem Entgelt abgegolten"

Auch wenn unter Abwägung der Rechtsprechung - hinter der ja immer steht "es kommt darauf an" - würde ich davon ausgehen, dass die Pauschalformulierung im Arbeitsvertrag nicht anzuwenden ist - aber die eine oder andere Stunde doch einmal anfallen kann. Regelmäßige Mehrarbeit ohne Bezahlung würde ich sagen NEIN

N
niemand

10.10.2011 um 11:14 Uhr

Grundsätzlich ist aber eine Zustimmung des BR zu Mehrarbeit notwendig. Hier bei uns klärt der BR wie Mehrarbeit ausgeglichen oder bezahlt wird bevor er dieser zustimmt.

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