Dienstplan
Hallo ihr lieben,
wir sind eine Altenpflegebetrieb und wollte mal ob der BR auch die Dienstpläne kontrollieren muss? bei uns ist das so da schreib die WBL immer die Dienstpläne und Die PDL kontrolliert sie und es kommt immer zu fehler die Nicht geändert werden?
Hat der BR ein Recht sie zu kontrollieren und sie dann ändern zu lassen?
LG
Community-Antworten (6)
09.10.2011 um 14:40 Uhr
Wenn ihr als BR nicht kontrolliert wie wollt ihr überprüfen ob die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Änderungen der Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.
Schau mal unter www.schichtplanfibel.de
09.10.2011 um 14:46 Uhr
Ich danke die gibts es irgendwo noch einen § dafür?
09.10.2011 um 14:55 Uhr
§ 87 Abs.1 BetrVG sollte geläufig sein. Dann noch das Arbeitszeitgesetz, evtl noch das Bundesurlaubsgesetz. Dies liegt im einzelnem was gerade im Unargen bei den Plänen liegt und was es evtl. für spätere Auswirkungen haben kann; z.B. Urlaubsplan, einzelne Urlaube individuell.
09.10.2011 um 18:54 Uhr
Toninoel Ich kann nicht glauben, dass solch eine Frage von einem BR Mitglied gestellt wurde.
10.10.2011 um 11:14 Uhr
Oder zur Erklärung:
Schichtpläne sind immer dann notwendig, wenn AN zu nicht von vorneherein festgesetzten Tagen/Zeiten arbeiten (feste Arbeitszeit, fester Schichtbetrieb), welche per BV geregelt sind.
Damit ist das ein Anwendungsfall für §87 (1) 2. (Festsetzung der täglichen Arbeitszeit). Ist die Arbeitszeit grundsätzlich fest und die Schichtpläne regeln abweichende EinsatzDAUER, so ist es ein Anwendungsfall für §87 (1) 3. (längere oder kürzere Arbeitszeit).
In jedem Fall braucht der AG die Zustimmung des BR um die AN Schichtplangemäß einsetzen zu dürfen.
10.10.2011 um 11:38 Uhr
Hallo,
§80 Abs.1 BetrVG könnte auch zutreffen.
MFG
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