Dauerhaftes Homeoffice
Hallo, der Arbeitgeber bietet nun allen Mitarbeitern das dauerhafte Homeoffice auf freiwilliger Basis an. Die dazu notwendige Betriebsvereinbarung wurde mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Ca. 90 Prozent der Belegschaft (von insgesamt 230) haben das Angebot des dauerhaften Homeoffice angenommen. Nun meine Frage :
Darf der Arbeitgeber freigestellte Betriebsräte von diesem Angebot ausgrenzen?
Community-Antworten (18)
23.02.2022 um 14:01 Uhr
Was sagt denn eure BV? Es wird doch sicherlich Regeln geben, wann HO nicht möglich ist?
23.02.2022 um 14:05 Uhr
Aus meiner Sicht schon, der Arbeitsort für freigestellte BRM ist der Betrieb und nicht bei ihm zuhause.
23.02.2022 um 14:19 Uhr
was soll der freigestellte BRM im Betrieb, wenn fast alle MA (ca. 90%) im HO sind? von Betrieb aus per online mit den MA im HO korrespondieren? oder müssen die MA im HO dann zwecks Korrespondens mit dem BR in den Betrieb fahren?
grundsätzlich ist der Arbeitsort sicher der Betrieb, aber in solchen Fällen wird es ausreichen, wenn immer ein BRM ansprechbar im Betrieb ist und der AG immer einen Ansprechpartner hat, der erreichbar ist.
Meiner Auffassung nach hat sich die Situation in solchen Fällen "angepasst" und es kommt da auf die Organisation des BR an, aber grundsätzlich ausnehmen darf man BRM sicher nicht, auch keine Freigestellten, das wäre eine Benachteiligung wenn es Organisatorisch möglich ist.
23.02.2022 um 14:19 Uhr
@Pickel : vom Homeoffice sind in der Betriebsvereinbarung nur die leitenden Angestellten ausgenommen
23.02.2022 um 14:23 Uhr
Reife sollen Mitarbeiter denn zum freigestellten BRM nach Hause fahren wenn der im HO ist? wenn immer ein BRM ansprechbar im Betrieb ist und der AG immer einen Ansprechpartner hat, der erreichbar ist....Zitat Reife....der Ansprechpartner ist und bleibt der Vorsitzende! Man kann sicher eine Regelung mit dem AG treffen, dass auch ein freigestelltes BRM mal homeoffice machen kann.
23.02.2022 um 15:07 Uhr
@moreno Ansprechpartner für AN sind alle BRM Ansprechpartner für den AG ist der BRV, das habe ich auch nicht bezweifelt. Aber als Ansprechpartner für den AG kann der BRV auch HO machen und bei Bedarf in den Betrieb kommen, auch eine rein organisatorische Frage. Und da man HO nur in Absprache mit dem AG machen kann ggf. per BV, ist das dann ja abgesprochen.
Ich möchte nur die Sichtweise nicht so stehen lassen: "der Arbeitsort für freigestellte BRM ist der Betrieb und nicht bei ihm zuhause"
- Basta, fertig, andere Sichtweisen sind nicht zugelassen
dazu gibt es ein BAG Urteil das schon älter ist und damals sicher auch der Situation entsprach. Das Urteil ist sicher auch noch nicht "kassiert" worden von neuerer Rechtsprechung, aber die Situation ist doch zumindestens aktuell völlig anders als zu der Zeit wo das BAG das Urteil gefällt hat. z.B.: Es gibt HO-Pflicht für alle wo das möglich ist, das gab es damals nicht
23.02.2022 um 15:14 Uhr
Reife Du verwechselst hier Homeoffice Pflicht mit Dauer Homeoffice wie es hier der AG einführen will. Und wenn der nix in der BV geregelt wurde und der AG darauf besteht, dass das freigestellte BRM am Arbeitsplatz ist gibt es da nichts zu bemängeln.
23.02.2022 um 15:36 Uhr
"dazu gibt es ein BAG Urteil das schon älter ist und damals sicher auch der Situation entsprach. Das Urteil ist sicher auch noch nicht "kassiert" worden von neuerer Rechtsprechung, aber die Situation ist doch zumindestens aktuell völlig anders als zu der Zeit wo das BAG das Urteil gefällt hat. z.B.: Es gibt HO-Pflicht für alle wo das möglich ist, das gab es damals nicht"
soweit richtig ... aber das kann man doch nun wirklich nicht als Begründung nehmen, um alles ganz anders zu machen. Nach dem Motto "ich schätze mal, das BAG würde das vielleicht heute anders sehen".
Vor allem ... wieso eigentlich? Wenn das Urteil darauf abgezielt hätte, das der AG den Ansprechpartner vor Ort hat ... wieso sollte sich das wegen Corona ändern? AG und BRV sehen sich doch nicht jeden Tag ständig ... also wofür den BRV nach Hause schicken?
23.02.2022 um 17:42 Uhr
@all, ich sollte noch sagen, dass sich auch selbst der Arbeitgeber im dauerhaften Homeoffice befindet und nicht mehr am Standort der Firma ist.
23.02.2022 um 17:45 Uhr
Man sollte vielleicht noch sagen, dass sich selbst der Arbeitgeber im dauerhaften Homeoffice befindet und in der Firma kein Ansprechpartner für den BR vorhanden ist.
23.02.2022 um 17:55 Uhr
@celestro Zitat: AG und BRV sehen sich doch nicht jeden Tag ständig ... also wofür den BRV nach Hause schicken?
warum dann nicht nach nach Hause gehen lassen? ob die sich nun nicht sehen wenn einer im HO ist oder im Betrieb nicht sehen?
Zitat: aber das kann man doch nun wirklich nicht als Begründung nehmen, um alles ganz anders zu machen
ich nehme das nicht als Begründung um alles anders zu machen, ich nehme das aber eben auch nicht als Begründung das man es nicht anders machen darf.
@moreno Zitat: Du verwechselst hier Homeoffice Pflicht mit Dauer Homeoffice wie es hier der AG einführen will.
äh, Nein, im Eröffnungsthread steht: ...auf freiwilliger Basis.. also kann das jeder AN frei entscheiden ob er das möchte oder nicht
und ich habe nie behauptet, das der AG BRM/BRV oder freigestellte BR in das HO verpflichten kann. Ich behaupte er kann diese BRM-Gruppe nicht gänzlich ausschließen, wenn die es organisieren können
23.02.2022 um 18:05 Uhr
"ich nehme das aber eben auch nicht als Begründung das man es nicht anders machen darf."
Gültige Urteile des BAG, die so etwas vorschreiben kann man mMn aber durchaus als "Begründung, das man es nicht anders machen darf" nehmen.
23.02.2022 um 18:10 Uhr
Schaut euch doch noch mal eure eigene Diskussion rechts unter Homeoffice und Freistellung an, bevor ihr von vorne an fangt.
24.02.2022 um 09:21 Uhr
"Schaut euch doch noch mal eure eigene Diskussion rechts unter Homeoffice und Freistellung an, bevor ihr von vorne an fangt." Lieber Dummerhund, du warst doch selber lange genug BR um zu wissen, dass wir eigentlich und grundsätzlich alles immer wieder diskutieren ;-)
24.02.2022 um 09:44 Uhr
Hast Du bitte mal einen Link? Auf dem Smartphone sieht man diese anderen Diskussionen nämlich nicht.
24.02.2022 um 10:35 Uhr
https://www.betriebsrat.com/br-forum/430694/homeoffice-und-freistellung
ich glaube der ist es.
24.02.2022 um 12:32 Uhr
Danke Dir!
24.02.2022 um 13:56 Uhr
Sorry, bin gerade nicht der Schnellste. Nacht nächtlicher Fahrt mit dem RTW und 1 Woche Schwesterpflege bin ich gerade erst aus dem KH zurück. Hatte schlimme Nebenwirkungen von Chemo und Bestrahlung. Der Link aber müsste stimmen.
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