Ich bin BRV mit einer vollen Freistellung, ich wollte wie meine Kollegen und wie aus meiner Arbeit vor dem BRV 2 bis 3 Tage pro Woche mobiles Arbeiten machen.
Meine Kollegen aus dem Gremium meinen jetzt ich muss wegen der Freistellung im Büro bleiben und kann nicht von zuhause Arbeiten.
Kennt Ihr diesbezüglich eine Gesetzesgrundlage?
Ich habe bereits lange nach einer gesucht, gefunden habe ich § die auslegbar sind und einige die meinen Wunsch entgegenkommen.
Könnt Ihr mir hier einen Tipp geben?
VG Manfred