Hallo,
eine Mitarbeiterin frägt mich als BR ob der AG aus einmal Schichtarbeit von ihr verlangen kann. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass der AG Anfang und Ende der Arbeitszeiten festlegen kann. In dem Unternehmen wird Früh- und Spätschicht gearbeitet. Mindestens die letzten 10 Jahre konnte die MAin ihre Zeiten selbst einteilen und hat sich stets zur Frühschicht eingeteilt. Der AG hat diese immer geduldet. Jetzt sollte sie auch mal Spätschicht machen. Hat die ANin jetzt nicht ein Gewohnheitsrecht auf Frühschicht oder kann der AG das nun einfach so verlangen, mit der Betgründung, die anderen AN müssten auch schichten?