Schichtarbeit, Gewohnheitsrecht?
Hallo, eine Mitarbeiterin frägt mich als BR ob der AG aus einmal Schichtarbeit von ihr verlangen kann. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass der AG Anfang und Ende der Arbeitszeiten festlegen kann. In dem Unternehmen wird Früh- und Spätschicht gearbeitet. Mindestens die letzten 10 Jahre konnte die MAin ihre Zeiten selbst einteilen und hat sich stets zur Frühschicht eingeteilt. Der AG hat diese immer geduldet. Jetzt sollte sie auch mal Spätschicht machen. Hat die ANin jetzt nicht ein Gewohnheitsrecht auf Frühschicht oder kann der AG das nun einfach so verlangen, mit der Betgründung, die anderen AN müssten auch schichten?
Community-Antworten (9)
03.10.2011 um 19:03 Uhr
Es gibt mehrere Urteile die leider klarstellen, dass eine Konkrtisierung der Arbeitszeit auch nach vielen Jahren nicht stattfindet. Es bleibt also Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Es sei denn, der Arbeitsvertrag schreibt die Arbeitszeit vor.
03.10.2011 um 19:34 Uhr
Hat die AN'in Gründe die gegen eine Spätschicht sprechen? Was sagt der BR zu dieser Problematik, der sollte bei Uneinigkeit zuerst mal der erste Ansprechpartner sein, nachdem mit dem AG keine Einigung herbeizuführen war. Wieso darf sie ürigens seitens des AG keine Frühschicht mehr machen?
Nachtag:
@Lernender,
definiere mir mal "Direktionsrecht" ;)
03.10.2011 um 20:18 Uhr
NoPain Dirktionsrecht www.arbeitsratgeber.com/direktionsrecht-weisungsrecht-0296.htmlIm Cache - Ähnliche Seiten-
Wieso darf sie ürigens seitens des AG keine Frühschicht mehr machen?
Hat bertl nicht geschrieben.
03.10.2011 um 20:26 Uhr
Dirktionsrecht = § 106 GewO
Kein Gewohnheitsrecht bei Schichtarbeit Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und Veränderungen mag er nicht. Diesem Vorurteil hat ein Arbeitnehmer aus Hessen offensichtlich voll entsprochen. Jahrelang war der Mann ausschließlich in Früh- oder Normalschichten eingesetzt. Dann setzte ihn der Arbeitgeber auch in der Spätschicht ein.
Der Arbeitnehmer verweigerte die Übernahme der Schicht und erhielt eine Abmahnung. Hiergegen reichte er Klage ein. Erfolglos. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 07.11.2007, AZ. : 4 Sa 361/07).
Hierzu die Richter: Sofern die Lage der Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, können Sie als Arbeitgeber Beschäftigte im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeit frei einsetzen. Und zwar auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber von Ihrem Weisungsrecht über einen längeren Zeitraum keinen Gebrauch gemacht haben. Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit in einer anderen Schicht, ist eine Abmahnung rechtens.
Schon um den "Rechtsirrtum" des Arbeitnehmers auszuräumen, dass für ihn sozusagen ein Gewohnheitsrecht auf Einsatz nur in bestimmten Schichten entstanden sei.
03.10.2011 um 20:31 Uhr
..unter Berücksichtigung der §§ 315 - 319 BGB und das MBR sollte ebenfalls geprüft werden.
03.10.2011 um 20:36 Uhr
Ich bin sehr verwundert das meine Fragen hier offenbar niemand versteht! Im Übring kenne ich das Direktionsrecht und auch die "Einschränkungen" dieses Rechtes! Und ich bin auch immer wieder erstaunt wie Ihr immer wie aus der Pistole hier die Antworten und korrekten (!) Lösungswege aufzeigt ohne auch nur den geringsten Schimmer der ganzen Hintergründe zu kennen, Respekt!
03.10.2011 um 21:43 Uhr
@blackjack
da ja ein BR die Frage stellt, fürfte das MBR wohl beachtet werden. Das der AG auch das Thema Billigkeit beachtet unterstelle ich, da aus der Fragestellung nichts hervorgeht was dieses angreiden würde.
Hier ist halt eine AN welche viele Jahre Glück hatte und nun ihren ArbV erfüllen muss.
Man muss sich hier ggf. über den BR etwas wundern, denn in einem Betrieb wird Schicht gearbeitet und auch diese AN müsste lt. ArbV Schicht arbeiten, hatte aber in den ganzen Jahren es sich selbst anders aussuchen dürfen. Durften die anderen AN es auch???
@NoPain
Deine seltsamen Anmerkungen muss man wohl nicht verstehen.
Denn das Direktionsrecht ist im Gesetz klar geregelt und jder BR sollte es zu mindest nach nachlesen verstehen und wissen was darunter fällt, also was soll man noch groß erklären, gleiches gilt betreffend des Thema Billigkeit.
Hier kennt keiner auch Du übrigens nicht nicht genauen Fakten, also kann man auch nur allgemein antworten. Bei Deiner Einstellung und Aussagen müsstest Du als erster schweigen. Oder Deinen Frust ertränken-
03.10.2011 um 22:20 Uhr
@Kurzarbeiter,
ich stelle Fragen um auch die Hintergründe erkennen zu können um möglichst fundiert (!) antworten zu können, gerade in Hilfeforen ist das wichtig, es sei denn man gibt einfach die einfachste und deshalb meistens die falschen und nicht hilfreichen Antworten. Ob das der Sinn und Zweck eines Hilfeforum ist wage ich mal zu bezweifeln. Was Du da allerdings gleich so feindselig drauf reagieren musst, muss man wohl auch nicht verstehen, nicht wahr? Aber egal!
Wenn ein BR hier aufschlägt und nach anderen Meinung fragt, gehe ich mal davon aus, ohne die Glaskugel rausholen zu müssen, dass er sich seiner Sache und möglicherweise seinem Wissen nicht gewiss ist. Vielleicht ist er auch nur neu im Amt oder der TE ist selber der Betroffene?
Zu Deinem ersten Satz der mich schon bei der Gründlichkeit einer Antwort stört:
da ja ein BR die Frage stellt, fürfte das MBR wohl beachtet werden.
Die Betohnung liegt wohl auf "wohl", wie kommst Du darauf das das MBR eingehalten wurden? Wo steht hier was davon? Und mit dem was Du "unterstellst" kann der TE auch nix anfangen, nicht alle BR haben solche Bosse wie Du, die das MBR SELBSTVERSTÄNDLICH akzetieren und ihr Direktionsrecht NATÜRLICH NUR im billigen Ermessen ausüben, Gratulation!
Hier ist halt eine AN welche viele Jahre Glück hatte und nun ihren ArbV erfüllen muss.
Jo, Merlin sprach, schob die Glaskugel wieder unter's Bett und legte sich zur Ruhe. Sag mal, kannst Du Dir auch vorstellen das AN individuelle Absprachen mit dem AG haben und die AN'in deshalb immer nur Frühdienste hatte? Vielleicht kann sie auch nicht spät arbeiten weil sie eine Alleinerziehende Mutter ist? Geduldet? Vielleicht hat der AG auch keine andere Wahl als dieses zu dulden? Und vielleicht haben irgendwelche Vorgesetzte oder BRM innerhalb der letzten 10 Jahre gewechselt sodas sich derzeit niemand an einer speziellen Reglung für diese An'in erinnern kann? Wie viele AN'/Innen kennst Du die Ihre Arbeitszeiten selber einteilen können / dürfen, entgegen jedweder betrieblicher oder AV Vorschriften? Und das auch noch 10 Jahre lang ohne eine auf'em Deckel zu bekommen?
Und:
Hier kennt keiner auch Du übrigens nicht nicht genauen Fakten, also kann man auch nur allgemein antworten.
Eben, deshalb gebe ich auch keine unqualifizierten Antworten sondern versuche den Hintergrund herauszubekommen!
und noch:
Bei Deiner Einstellung und Aussagen müsstest Du als erster schweigen.
Eben NICHT, nämlich den Gründen nachgehen die vergessen wurden in die Frage einzufügen ehe ich hier irgendwelche falschen Antworten gebe mit der die AN'in vielleicht garnicht leben bräuchte wenn man mal ein wenig nachpiekt!
Frust? Ich? Kaum! Weshalb auch?
03.10.2011 um 22:33 Uhr
@eveline Es wäre im Sinne des Urheberrechtes nett, wenn Du Deinen Text als Plagiat gekennzeichnet hättest. http://www.experto.de/b2b/personal/kein-gewohnheitsrecht-bei-schichtarbeit.html
Kopfschüttel
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