Erstellt am 02.10.2011 um 13:37 Uhr von gironimo
Also der BR kann schon - er muss sogar. Überstunden sind nur möglich, wenn der BR zugestimmt hat. Und selbst wenn er zugestimmt hat, hat er immer noch die Möglichkeit die Einhaltung der Regeln zu verlangen.
Meinst Du mit gws die Gewerkschaft? Nun ja - auch die hat immer da Rechte, wo es Mitglieder gibt. Wenn Du Mitglied bist, kannst Du die Gewerkschaft bitten, Deine Interessen wahr zu nehmen, Dich zu beraten und - falls erforderlich - auch Rechtschutz gewähren.
Erstellt am 02.10.2011 um 18:31 Uhr von Kurzarbeiter
Der AG hat auch das Thema "Billigkeit lt. BGB" zu beachten. Dem dürfte er nicht gerecht werden, wenn er von einem Team immer nur die gleichen zu Mehrarbeit "verdonnert". Überigens auch der BR beachtet dieses dann nicht.
Doch die AN haben den BR den sie verdient weil gewählt haben. Also dem BR einmal klar machen, es kommen auch wieder wahlen. Dann am besten selbst antreten und alles besser machen.
Weiter BR und AG haben das ArbZG zu beachten, also hier die tägl./ wöchentl. Höchtsarbeitszeiten. Verstöß der AG dagegen, einfach einmal auch als AN die zuständige Aufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) anrufen und dort Anzeige machen mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit