zusätzlich zu 4 genehmigten sonntagsöffnungen will unser ag zusaetzliche v.i.p. öffnungen durchführen. teinahme der an freiwillig. problem wie lange darf er öffnen lt. ladenschlussgesetz weiss ich max. 5 stunden aber bei v.i.p. öffnung möchte er 6 std. ist das o.k.