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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagsarbeit - Azubis über 18 Jahre?

D
da-grinch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

wir als BR haben uns gemeinsam mit dem AG zu einer Sonntagsöffnung entschlossen. Da dies seit 12 Jahren das erste mal der fall ist, soll eine Nettovergütung von 15,- € gezahlt werden. (Einzelhandel) Die MA-Einsatzplanung basiert auf Freiwilligkeit. Also jeder der will soll sich melden. Nun haben auch einige Azubis gefragt ob sie arbeiten dürfen. Bei unter 18 jährigen wissen wir, dass das verboten ist. Aber wie sieht es bei über 18 jährigen Azubis aus? Dürfen die arbeiten kommen oder nicht? Im Tarifvertrag kann ich dazu nix finden.

Wäre schön wenn uns da jemand helfen könnte.

Mfg

da-grinch

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Community-Antworten (1)

K
kandesbutzler

10.11.2006 um 17:13 Uhr

Das Gewerbeaufsichtsamt kann für das Handelsgewerbe an bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Beschäftigung zulassen. Ferner kann an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen im Jahr eine Beschäftigung von Arbeitnehmern bewilligt werden, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Vgl. § 13 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz.

Azubi >18 Jahren ist kein Jugendlicher , bleibt noch der Blick in der Ausbildungs/Arbeitsvertrag der Azubis ob er dies ausdrucklich ausschliesst !

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