wir als BR haben uns gemeinsam mit dem AG zu einer Sonntagsöffnung entschlossen.
Da dies seit 12 Jahren das erste mal der fall ist, soll eine Nettovergütung von 15,- € gezahlt werden. (Einzelhandel) Die MA-Einsatzplanung basiert auf Freiwilligkeit. Also jeder der will soll sich melden.
Nun haben auch einige Azubis gefragt ob sie arbeiten dürfen. Bei unter 18 jährigen wissen wir, dass das verboten ist. Aber wie sieht es bei über 18 jährigen Azubis aus?
Dürfen die arbeiten kommen oder nicht? Im Tarifvertrag kann ich dazu nix finden.
Wäre schön wenn uns da jemand helfen könnte.
Mfg
da-grinch