ADEXA TV NRW - Apotheke Übergang und Lohnerhöhung ausgehebelt?
Hallo zusammen,
es geht um eine Apotheke, die der Adexa angeschlossen ist in NRW. Dort wurde der Besitzer gewechselt. Die Adexa hat eine Lohnerhöhung von 2,5% zum 1.6.17 rückwirkend bis 1.1. herausgearbeitet. Der Besitzer hat zum 1.7. gewechselt. Der Vorbesitzer hat die Lohnerhöhung schlichtweg verschwiegen und nicht umgesetzt. Der BR ist in Gründung begriffen, Wahlvorstand ist bestimmt, die Wahl eingeleitet, aber noch nicht durchgeführt.
Nun die Fragen: a) können die Mitarbeiter Ansprüche geltend machen? b) gilt das nur für die, die nicht schon tariflich oder leicht übertariflich bezahlt wurden? (Lese ich so aus dem TV) c) kann der BR da Ansprüche geltend machen und / oder dem AG gegenüber Druck ausüben? d) wem gegenüber stellt man die Ansprüche? Dem alten Besitzer gegenüber? Oder dem neuen?
Danke schonmal und schönen Tag! M.
Community-Antworten (1)
26.07.2017 um 15:01 Uhr
Die Gewerkschaftsmitglieder sollten sich an die Gewerkschaft wenden, die zuständig ist. Die übernimmt den Rechtschutz.
Der BR kann die Ansprüche für die AN nicht geltend machen. Er ist in dieser Frage nicht zuständig.
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