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Kann ein BR-Mitglied die Behandlung eines Themas bei der nächsten BR-Sitzung einfordern?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 11-BR-Gremium und ich möchte, dass unser BR-Vorsitzender für die Donnerstagssitzung ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung setzt. Der BR-V meinte, er erstellt die TO und nur ein Mehrheitsbeschluss des Gremiums könne einen weiteren TOP fordern. Frage: Kann ein einzelnes BR-Mitglied mehrere Tage vor einer Sitzung für eine noch nicht feststehende Tagesordnung ein Thema zur Behandlung einfordern oder kann dies wirklich nur die Mehrheit des Gremiums einfordern? Für eine klärende Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

21.10.2011 um 18:33 Uhr

§29(3) BetrVG. Wenn also außer Dir noch zwei das Thema wünschen...

G
gironimo

21.10.2011 um 18:42 Uhr

Wenn der BRV die Tagesordnung erstellt, hat er ja auch keinen Mehrheitsbeschluß dafür - er macht einfach.

Was er wohl meint ist, dass Du zum Beginn der Sitzung einen weiteren Punkt auf der Tagesordnung haben willst. Dazu wäre dann nach herrschender Meinung (unter Bezug auf das BAG) ein einstimmiger Beschluß notwendig.

Es ist demokratische Geflogenheit, dass dem Wunsch nach einem Tagesordnungspunkt nachgegangen wird. Erzwingbar wäre ein Punkt auf der Tagesordnung durch 25% der BR-Mitglieder, die dies fordern (abgeleitet aus der Forderung nach einer Sondersitzung § 29 BetrVG).

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