Hallo,
wie verhält sich folgender Fall:

Kollege hat sonst nur einige wenige Stunden pro Woche Arbeit auf Abruf.
Hat in einem Wahlvorstand mitgewirkt, wurde jeweils zu den Sitzungen vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes geladen. An der Zeiterfassung wurde die Zeit erfasst.

Konnte er da einfach kommen, oder hätte er sich die jeweilige Zeit erst von seinem Fachvorgesetzten bzw. vom Arbeitgeber bewilligen lassen müssen?

Sitzungen abhalten in dessen normaler Arbeitszeit ging nicht-die ist sowas von flexibel-auf Abruf eben-je nach Bedarf.

Und welche gesetzliche Grundlage?