Erstellt am 11.09.2007 um 11:09 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Na, das ist nicht so einfach! Natürlich hat der BR ein MBR betreffs der Arbeitszeit sowie deren Verteilung auf die Wochentage. Aber das wißt ihr ja. Ich würde mich schnellstens mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen. Natürlich solltet ihr euerm AG mitteilen, dass ihr ein MBR habt und diesbezüglich mit entscheiden könnt, aber du schriebst, dass die Verträge von zwei Kollegen auslaufen, darum braucht ihr schnellst möglich fachkompetente Hilfe, Hilfe die ihr hier alleine nicht bekommt. Weil eines ist sicher, habt ihr die Sache nicht 100%ig in sicheren Tüchern, sind die beiden Kollegen raus. Für den BR sollte immer gelten: Arbeitsplatzsicherung vor Neueinstellung. Wenn die Zeit nicht so drängen würde, hättet ihr aber viele Möglichkeiten!
Ich wünsche euch viel Erfolg, solltet ihr meine Ratschläge gebrauchen, stehe ich euch zur Verfügung!
Alles Gute
Erstellt am 11.09.2007 um 11:13 Uhr von Kölner
@huhn
Wenn die Kollegen die AV's unterschreiben, dann ist das so. Dann kann der BR auch nix dran ändern.
Also:
Infos an die Kollegen mit einem gültigen AV. Die neuen Kollegen werden keine Chance haben.
@Don Johnson
Haarscharf am Thema vorbei!
Erstellt am 11.09.2007 um 11:25 Uhr von DonJohnson
Kölner wieder... der mag ich eh nicht.
Nix am Thema vorbei, weiterhin müßte eh über eine "Bereitschaft" eine BV geschlossen werden. Einen solchen AV wie von der GF gefordert unterschreibt doch kein Mensch. Wie ist das mit der Entlohnung? Wie ist das wenn nciht viel zu tun ist... Da das ein komplexer Fall ist, würde ich nciht nur auf Kölner hören, sondern kompetentere Hilfe in Anspruch nehmen.
Erstellt am 11.09.2007 um 11:37 Uhr von Konrad
@Kölner Don Johnson hat nicht unrecht.
Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeit auf Abruf hat kollektiven Charakter und unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 sowie den Bestimmungen des Teilzeit und Befristungsgesetz nach § 12 TzBfg.
Zum Beispiel ist wie und wann sowie auch die Mindestankündigungsfrist von mind. 4 Tagen zu regeln usw.
Erstellt am 11.09.2007 um 11:39 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wenn Du Dich ein wenig im TzBfG tummelst, wirst Du das finden, was Du glaubst erst regeln zu müssen!
Kleiner Tipp (nur für Dich): § 12 TzBfG!
Sollte man also Deine Hilfe in Anspruch nehmen?
Erstellt am 11.09.2007 um 12:02 Uhr von Kölner
@Konrad
War das denn die Frage?