Dienstplan geändert nach Krankschreibung
Hallo, ich war jetzt eine Woche krankgeschrieben und laut meinem Dienstplan habe ich heute Frühschicht. Bei der Arbeit angekommen sagte mir die Kollegin aber sie habe Frühschicht und ich Nachtschicht. Davon habe ich heute früh zum ersten Mal was gehört. Muss der Chef sowas nicht rechtzeitig ankündigen? Darf er den Plan ohne Einverständnis überhaupt ändern? Bin ich jetzt verpflichtet die Nachtschicht zu machen?
Community-Antworten (3)
19.02.2022 um 13:54 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat? Natürlich kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht kurzfristig ändern. Du kannst von einer Ankündigungsfrist von 4 Tagen ausgehen. Arbeiten musst du n. M. heute nicht mehr.
19.02.2022 um 15:12 Uhr
Nein gibt es nicht, mit mir sind es 4 Mitarbeiter im Laden. Ja das dachte ich mir schon aber wenn ich jetzt sagen würde, ich würde nicht die Schicht heute machen dann gibt es nur wieder Theater mit dem Chef..
19.02.2022 um 16:32 Uhr
Nachvollziehbar ... aber was erwartest Du jetzt? Du wusstest, dass das so nicht geht, aber wenn Du "Nein" sagst, gibt es Ärger. Was nun?
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