Beschluss über zusätzliche Freistellung???
Hallo,
nur mal eine schnelle Frage: Meine Kollegin und ich planen Betriebsbegehungen (nur mal die Kitas anschauen, Kollegen nach ihrem Befinden befragen, Präsenz zeigen...etc).
Jetzt fallen Termine auch in die Zeit, für die wir nicht regulär freigestellt sind. Müssen wir jetzt für jeden einzelnen Termin erst darüber beschließen, ob wir den Termin wahrnehmen können ODER schreiben wir einfach nach Bedarf den Antrag auf eine zusätzliche Freistellung?
Zur Ergänzung: Natürlich machen wir regulär alle Termine so aus, dass sie in die Freistellungszeit fallen, aber manchmal passt es eben nicht.
Viele Grüße
BrHamburg
Community-Antworten (4)
26.09.2011 um 17:05 Uhr
Geht. Was und wann Begtriebsratsarbeit ist Entscheidet nur ihr. Hat der AG andere Meinung kann er ja die Einigungsstelle Anrufen. Wie will man den BR arbeit machen wenn man seinen Betrieb nicht kennt und Hinz und Kunz erst frägen muss. Bei der nicht Freistellung, den Abteilungsleiter informieren über die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen BR arbeit und nach erledigung wieder Rüclmelden. Fertig. Sonst nichte... Schluss aus Feierabend.
26.09.2011 um 17:16 Uhr
Ihr müßt nur dringend daran denken, daß ihr euch für die BR-Tätigkeit ordnungsgemäß abmeldet.
Wie oben schon geschrieben wurdet, entscheidet ihr selbst, wann Br-Arbeit erledigt werden muß und stellt euch selbst dazu frei. Nur eben dringend die Regeln zur Abmeldung beachten, sonst gibts unnötig Ärger.
26.09.2011 um 17:45 Uhr
Aber, es darf auch nicht ein "Betriebsausflug" des gesamten Gremium werden. Denn dazu dürfte es keinen Grund geben. Also nicht der gesamte BR, macht nun einmal eine Besichtigungstour.
Dazu müsste es dann schon einen zwingenden/ notwenigen Grund geben
29.09.2011 um 17:32 Uhr
Vielen Dank für die Antworten :)
So hatte ich es auch bereits vermutet... Natürlich schreiben wir fleißig Mitteilungen über die Abwesenheit am Arbeitsplatz für die betroffenen Kollegen.
Sonnige Grüße
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