Nachtarbeit
Hallo,eine Mitarbeiterin seit 8 1/2 Jahren im Krankenhaus nur mit Früh-oder Spätdienst eigeteilt soll nun Nachtdienste übernehmen.Sie ist mit 30% schwerbehindert und gleichgestellt.Bei nicht annehmen der ND ist ihr mit Kündigung gedroht worden.Der ND geht über 9 Std.Im Schwerbehinderungsgesetzt steht, Schwerbehinderte sind auf ihr verlangen von Mehrarbeit auszuschließen. Bin ganz neu in meinem Amt als SBV entsprechende Schulungen folgen in kürze. Evtl könnt ihr mir Tipps geben wie der Antrag am besten verfasst wird nd auf was unbedingt geachtet werden muß. Evtl. setzt ja auch ei Gewohnheitsrecht ein, da sie ja über Jahre nur 2 Schichten abdecken mußte. Vielen Dank epic
Community-Antworten (7)
25.09.2011 um 19:38 Uhr
@epicncl, schau mal hier: http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
http://www.schwbv.de/urteile/pdf/lag-sh-U_3Sa30-05-2008-06-2005.pdf
25.09.2011 um 19:54 Uhr
Wenn ND regelmäßig 9 Std ohne Pausen dauert - handelt es sich dann um Mehrarbeit???? Wie ist denn die normale Arbeitszeit?
25.09.2011 um 20:22 Uhr
Jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit iSd. § 124 SGB IX.
25.09.2011 um 21:28 Uhr
blackjack
ist leider nicht grundsätzlich so. Mehrarbeit bezieht sich auf die Regelarbeitszeit VGH Kassel, Beschluss vom 13.03.2007, 1 UE 2040/06 Quelle: http://www.schwbv.de/urteile/
Daraus ergibt sich für diese mehr wie 8 Std./Tägl. Aber es geht ja nicht um AN sondern "nur" Beamte ;-) http://www.jusmeum.de/urteile/vgh_kassel/d682321f9575c65f90e775d291a96b941f9ae48e228762cf143fde4536d11a92 -Volltext-
25.09.2011 um 21:58 Uhr
BAG Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06 http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bag-06-11-21-9-azr-176-06.htm
26.09.2011 um 09:51 Uhr
nun ja - trotz des Satzes "Als Mehrarbeit gilt dabei jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG, das heißt über werktäglich 8 Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste, hinausgeht." in dem von blackjack zitierten Urteil habe ich meine Zweifel. Dann dürfte ja kein SchwB mehr an der Gleitzeit teilnehmen. Oder gelten eben doch auch die Folgesätze des §3 ArbZG
Wie sieht die Diskussiosrunde das?
26.09.2011 um 12:27 Uhr
Also blackjack hat Recht betreffend der Bereiche des BetrVG Kurzarbeiter hat Recht betreffend des Bereiches des Hess. PerVG und ggf. auch weitere PersVG
- und wichtig. Auch Schwerbehinderte dürfen Mehrarbeit leisten, sie sind nur auf Wunsch (den sie nicht begründen müssen, nur Bezug nehmen auf den § 124 SGB IX) von Mehrarbeit freizustellen.
Also beachten, es steht im SGB IX § 124 nicht für Schwerbehinderte ist Mehrarbeit verboten.
oder aber sogar auch von Arbeitszeiten welche über arbeitsvertragliche hinausgehen, wenn es dafür in der Behinderung leigende Gründe gibt, dann gem § 81 Abs. 4 SGB IX. Aus diesem rechtsgrund dann ggf. auch von Nachdiensten und auf ggf. Anspruch auf Teilzeit.
gironimo Du muss an der Rehctsprechung des BAG keine Zweifel haben, da sie zum einen genau sich an da Gesetz hält und weiter auf gilt.
Fazit: Viele BR haben leider wohl Wissenslücken im SGB IX und man darf sich dann fragen, wei kommen diese dann ihrer Mandatspflicht nach, denn sie haben ja auch die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten § 80 BetrVG u.a. aber auch werden die BR ja öfters im SGB IX als Beiteiligte angesprochen.
Also BR auf Schulungen zum SGB IX ;-)
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