Erstellt am 25.09.2011 um 17:38 Uhr von blackjack
@epicncl,
schau mal hier:
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
http://www.schwbv.de/urteile/pdf/lag-sh-U_3Sa30-05-2008-06-2005.pdf
Erstellt am 25.09.2011 um 17:54 Uhr von gironimo
Wenn ND regelmäßig 9 Std ohne Pausen dauert - handelt es sich dann um Mehrarbeit????
Wie ist denn die normale Arbeitszeit?
Erstellt am 25.09.2011 um 18:22 Uhr von blackjack
Jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit iSd. § 124 SGB IX.
Erstellt am 25.09.2011 um 19:28 Uhr von Kurzarbeiter
blackjack
ist leider nicht grundsätzlich so.
Mehrarbeit bezieht sich auf die Regelarbeitszeit VGH Kassel, Beschluss vom 13.03.2007, 1 UE 2040/06
Quelle: http://www.schwbv.de/urteile/
Daraus ergibt sich für diese mehr wie 8 Std./Tägl.
Aber es geht ja nicht um AN sondern "nur" Beamte ;-)
http://www.jusmeum.de/urteile/vgh_kassel/d682321f9575c65f90e775d291a96b941f9ae48e228762cf143fde4536d11a92
-Volltext-
Erstellt am 25.09.2011 um 19:58 Uhr von blackjack
BAG Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bag-06-11-21-9-azr-176-06.htm
Erstellt am 26.09.2011 um 07:51 Uhr von gironimo
nun ja - trotz des Satzes "Als Mehrarbeit gilt dabei jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG, das heißt über werktäglich 8 Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste, hinausgeht." in dem von blackjack zitierten Urteil habe ich meine Zweifel. Dann dürfte ja kein SchwB mehr an der Gleitzeit teilnehmen. Oder gelten eben doch auch die Folgesätze des §3 ArbZG
Wie sieht die Diskussiosrunde das?
Erstellt am 26.09.2011 um 10:27 Uhr von GeSammtsBV
Also
blackjack hat Recht betreffend der Bereiche des BetrVG
Kurzarbeiter hat Recht betreffend des Bereiches des Hess. PerVG und ggf. auch weitere PersVG
3. und wichtig.
Auch Schwerbehinderte dürfen Mehrarbeit leisten, sie sind nur auf Wunsch (den sie nicht begründen müssen, nur Bezug nehmen auf den § 124 SGB IX) von Mehrarbeit freizustellen.
Also beachten, es steht im SGB IX § 124 nicht für Schwerbehinderte ist Mehrarbeit verboten.
oder aber sogar auch von Arbeitszeiten welche über arbeitsvertragliche hinausgehen, wenn es dafür in der Behinderung leigende Gründe gibt, dann gem § 81 Abs. 4 SGB IX. Aus diesem rechtsgrund dann ggf. auch von Nachdiensten und auf ggf. Anspruch auf Teilzeit.
gironimo
Du muss an der Rehctsprechung des BAG keine Zweifel haben, da sie zum einen genau sich an da Gesetz hält und weiter auf gilt.
Fazit: Viele BR haben leider wohl Wissenslücken im SGB IX und man darf sich dann fragen, wei kommen diese dann ihrer Mandatspflicht nach, denn sie haben ja auch die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten § 80 BetrVG u.a. aber auch werden die BR ja öfters im SGB IX als Beiteiligte angesprochen.
Also BR auf Schulungen zum SGB IX ;-)