Erstellt am 23.09.2011 um 20:11 Uhr von eveline
BR kann nur mit dem AG reden und auf einen möglichen Fehler hinweisen. Handeln ggf. klagen muss und kann nur der AN. Er muss den AG auffordern ggf. zustehende Loherhöungen zu zahlen oder ggf. klagen.
Das sind Induvidualrechte
Erstellt am 24.09.2011 um 10:54 Uhr von gironimo
Es bedarf da keiner besonderen Form. Ein Dreizeiler reicht im Grunde genommen.
Er sollte schnell handeln. In den Tarifverträgen gibt es tarifliche Ausschlußfristen (Verjährung). Bis zu diesem Zeitpunkt kann man rückwirkend Forderungen stellen. Die dort genannten Fristen sind meist recht kurz (im Durchschnitt so 3 Monate)
Das einfachste ist, der Kollege geht zur Gewerkschaft, die dann auch den Rechtschutz übernimmt (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Der BR kann zunächst in sofern hilfreich sein, indem er einmal nachfragt, warum es keine Erhöhung gab.
Erstellt am 24.09.2011 um 17:43 Uhr von Raiders
Danke für eure Infos das thema ist soweit geklärt ich meinte eigentlich eher wie der 3 Zeiler auszusehen hat also wie die formulierung sein müßte.Ich habe da so meine kleinen Probleme mit und der Kollege auch.
Danke
Erstellt am 25.09.2011 um 07:55 Uhr von pirat
@Raiders,
Betr. tarifliche Lohnerhöhung
Sehr geehrter AGeber,
mit der Entgeltabrechnung vom Monat xxx ist die tarifliche Lohnerhöhung leider bei mir versäumt worden.
Ich bitte um Klärung und möchte Sie auffordern, mir meine zustehende tarifliche Lohnerhöhung mit der nächsten Gehaltsabrechnung nachzuzahlen.
m. f. G.
AN Mustermann