Tafriverhöung schriftlich geltend machen
Hallo @ all
Ich habe ein kleines Problem bin sehr neu als BR udn noch leider keine Anhung.
Zur meiner Frage die ich habe undzwar hat ein Kollege von usn eine Tafriverhöung nicht bekommen und möchte die jetzt schriftlich geltend machen er weiss aber nicht so recht wie er das schreiben soll und ich kann ihn da auchnciht wriklich weiterhelfen da ich davon auch keien Ahnung habe wie der Brief auszusehen hat ich hoffe Ihr könnt mir bzw uns helfen.
besten Dank
Gruß Raiders
Community-Antworten (4)
23.09.2011 um 22:11 Uhr
BR kann nur mit dem AG reden und auf einen möglichen Fehler hinweisen. Handeln ggf. klagen muss und kann nur der AN. Er muss den AG auffordern ggf. zustehende Loherhöungen zu zahlen oder ggf. klagen.
Das sind Induvidualrechte
24.09.2011 um 12:54 Uhr
Es bedarf da keiner besonderen Form. Ein Dreizeiler reicht im Grunde genommen. Er sollte schnell handeln. In den Tarifverträgen gibt es tarifliche Ausschlußfristen (Verjährung). Bis zu diesem Zeitpunkt kann man rückwirkend Forderungen stellen. Die dort genannten Fristen sind meist recht kurz (im Durchschnitt so 3 Monate)
Das einfachste ist, der Kollege geht zur Gewerkschaft, die dann auch den Rechtschutz übernimmt (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Der BR kann zunächst in sofern hilfreich sein, indem er einmal nachfragt, warum es keine Erhöhung gab.
24.09.2011 um 19:43 Uhr
Danke für eure Infos das thema ist soweit geklärt ich meinte eigentlich eher wie der 3 Zeiler auszusehen hat also wie die formulierung sein müßte.Ich habe da so meine kleinen Probleme mit und der Kollege auch.
Danke
25.09.2011 um 09:55 Uhr
@Raiders,
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m. f. G. AN Mustermann
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