Klausel im A Vertrag
Hallo alle zusammen ich brauche dringend eure Hilfe ich arbeite in einer großen Firma die an fast allen deutschen airports vertreten ist !!!!
Im Jahre 2012 hat die Firma bundesweit kein Weihnachtsgeld gezahlt . Darauf hin haben Kollegen einer anderen Station geklagt und den Fall gewonnen. Im Jahre 2008 hat die Firma woll schon gemerkt das im Arbeitsvertag eine rechtswidrigeklausel steht die lautet. """Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragschließenden Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenparte binnen einer Frist von 2 Monaten einzuklagen""" Somit haben Sie gegen Ende 2008 bei Neueinstellungen und bei Kollegen die eine neue Position in der Firma bekommen haben die Klausel geändert wie bei mir zum Beispiel ich bin im Jahr 2008 schichtleiter geworden und bei mir lautet ab diesen Vertrag die Klausel so. """Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragschließenden Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenparte binnen einer Frist von 3 Monaten einzuklagen"""""
Ich würde gern wissen ob dies rechtens ist oder ob ich trotzdem Anspruch habe das Geld zu bekommen !!!!!! Da in meinen ersten Arbeitsvertrag was ich im Jahr 2006 unterschrieben habe die erste Klausel drin steht !!!!! Wäre super wenn ihr helfen könntet es sind nämlich noch mehr Kollegen davon betroffen !!!!!!
Community-Antworten (7)
25.09.2014 um 22:10 Uhr
Also es bekommen nur die Kollegen bundesweit das Geld die noch die alte Klausel im Vertrag stehen haben
26.09.2014 um 08:24 Uhr
- Deine !-Taste prellt.
- Ich habe die Klauseln jetzt drei mal gelesen. Der einzige Unterschied, den ich sehe, ist eine verlängerte Frist, um Ansprüche einzuklagen. Das ist doch positiv. Oder stehe ich hier voll auf dem Schlauch?
26.09.2014 um 08:28 Uhr
@ BRHam
Ja ... Weihnachten naht, die Regale in Supermärkten sind prall gefüllt mit Weihnachtsleckereien und dann kann man ja mal wieder über seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld nachdenken ...
Ernshaft ... Dir kann nur empfohlen werden, das Geld nicht in Lebkuchen sondern in einen Anwalt zu investieren. Hier verschwendest Du nur Zeit!
Aber eines noch ... greift vielleicht ein Tarifvertrag? Falls ja, wird auch die Gewerkschaft (Mitgliedschaft vorausgesetzt) ein offenes Ohr für Dich haben!
26.09.2014 um 11:27 Uhr
@BRHam
Die Klausel heißt Einspruchsfristenklausel. In Ihr müssen beide Fristen gleich lang sein.
Ist das nicht der Fall, ist diese Klausel ungültig und es tritt die normale 3 jährige Verjährungsfriet in Kraft.
Du hast leider Pech.
Dein Vertrag von 2006 hatte diese ungültige Klausel. somit 3 Jahre Verjährung.
Den Anspruch hast Du aber 2008 in einem Änderungsvertrag zum Schichtleiter mit der geänderten Einspruchsfristenklausel unterschrieben und somit aufgegeben.
Damit hast Du anerkannt, daß Deine Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber innerhalb 3 Monaten geltend gemacht werden müssen.
2008 bis 2014 sind mehr als 3 Monate. Somit kein Weihnachtsgeld 2012.
Ich denke, Du wirst damit leben müssen.
26.09.2014 um 16:07 Uhr
Danke tatekuro deine Antwort hilft mir! Nur noch eine Sache wie schaut es aus mit einem Kollegen der erst im Jahr 2014 eine neue Position erhalten hat und erst dann die gültige Klausel bekommen hat??? Hat der Anspruch auf WG 2012
26.09.2014 um 16:56 Uhr
Der Kollege hat auch die korrekte Einspurchsfrist anerkannt und kann demnach nicht mehr länger als 3 Monate rückwirkend einklagen.
26.09.2014 um 17:01 Uhr
Danke für eure Hilfe !!!!!!!
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