Erstellt am 23.09.2011 um 07:28 Uhr von Zardoz
So etwas würde ich nie unterschreiben !
Erstellt am 23.09.2011 um 07:30 Uhr von gironimo
Hallo Rafael,
dieses Thema wird immer wieder einmal hier diskutiert.
Ich gehöre zu denen, die gegen eine derartige Vereinbarung sind. Soll derjenige, der eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfährt auch noch dafür einen weiteren Nachteil erleiden?
Ein auffälliger Krankenstand im Unternehmen hat meist Gründe, die man mit anderen Mitteln besser begenen kann.
Erstellt am 23.09.2011 um 08:08 Uhr von Ulrik
Nichts desto trotz ist eine derartige Regulungen gesetzlich zulässig.
Aber das wurde in der Tat gerade in letzter Zeusführlich diskutiert.
Einfach mal die Suchfuntktion nutzen!!
Erstellt am 23.09.2011 um 09:23 Uhr von eveline
Hallo Rafael,
warum wollt ihr AN welche ggf. sogar wegen der Arbeit/ wegen Überbelastung krank werden aufs Abstellgleis / ins Abseits stellen. Im Gegenteil solchen Koll. gehört mehr Aufmerksamkeit / Unterstützung und auch MEHR urlaub zur Erholung.
Ihr seid als BR für alle da und habt Pflichten betreffend des Themas Gesundheitsschutz. Also Vorsorge, dass Krankenfehltage erst gar nicht entstehen.
Solche Forderungen sind unmögliche AG Forderungen. Sie wollen sich Lohnfortzahlungen einsparen auch auf Kosten der Gesundheit der AN. Welche sie dann wenn sich diese so augeluscht haben vor die Tür setzen/Kündigen. Weiter läuft man Gefahr, dass kranke Koll. wegen dem Extra ggf. anstandt die Karnkheit zu kurrien, lieber ins Büro gehen und ann dort auch ggf. noch andere Koll. anstecken.
Erstellt am 27.09.2011 um 15:21 Uhr von betriebsratten
Finger weg von sowas.....Ihr förder sen sog " Präsentismus"
Erstellt am 27.09.2011 um 15:57 Uhr von Hmmmm
Bei uns gab es mal einen Schrittzähler - bei Tschibo wahrscheinlich für 2,50 zu haben - dafür, wenn ein MA ein ganzes Jahr nicht einen Tag krank war. Allerdings nicht für jeden, alle MA wurden namentlich in einem Topf geworfen und dann ging die große Verloserei los, ein Wahnsinns tromborio und die GF fühlte sich wahrscheinlich wie Einstein! Da kurriere ich lieber meine Erkältung oder andere Krankheiten und Wehwechen, die großteils arbeitsbedingt sind, ordentlich aus, allerdings musste ich und viele, viele andere auch auf einen möglichen Gewinn eines Schrittzählers verzichten, was zum Glück keine Depression auslöste ;)
Ansonsten schließe ich mich den "Neinsagern" zu solch einer BV natürlich an, nicht nur wegen der Möglichkeit einer Angina pectoris ;)
Erstellt am 27.09.2011 um 17:44 Uhr von Keiner
Da wird sich der Krebskranke, der mit dem Arbeitsunfall, der mit dem Burnout, die mit der Fehlgeburt, der mit dem unverschuldeten Autounfall ...., ja richtig freuen.
Erstellt am 27.09.2011 um 20:12 Uhr von rainerw
Soche Vereinbarungen führen nur dazu das MA ihre Krankheiten nicht vollendenst auskurieren. Ende vom Lied: MA werden kurze Zeit später wieder krank und Arbeitsleistung geht zurück. Also Finger weg
Erstellt am 27.09.2011 um 20:22 Uhr von blackjack
...so ganz ohne ist es ja nicht.
§ 4a EFZG.
Erstellt am 27.09.2011 um 20:33 Uhr von Hmmmm
@blackjack,
falls Du das EntgFG ;) meinst, ja, da wird aber über "Sondervergütungen" gesprochen, die gesetzlichen Zulagen müssen auch im Krankheitsfall gezahlt werden, es sei denn diese sind wirksam (!) im TV ausgeschlossen worden!
Erstellt am 27.09.2011 um 20:51 Uhr von blackjack
@Hmmmm,
von der Regelung werden alle Leistungen erfasst, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um laufend mit dem "normalen" Arbeitsentgelt, oder nur einmal im Jahr gezahlte Anwesenheitsprämien , Gratifikationen oder sonstige Sondervergütungen handelt.
Erstellt am 28.09.2011 um 10:26 Uhr von Browser
@blackjack,
richtig aber in Anbetracht der Definition wollte ich klarstellen das die gesetzlichen Zuschläge, wie z.B. Sonntag-, Nacht- und Feiertagszuschläge auch im Krankheitsfall gezahlt werden müssen (!), es sei denn das, wie es auch bei den von Dir genannten Vergütungsbestandteilen der Fall ist, dies wirkungsvoll im TV ausgeschlossen wurde. Andernfalls müssen natürlich alle Vergütungsbestandteile auch im Krankheitsfall gezahlt werden. Hatte mich wohl ein wenig mißverständlich ausgedrückt ;)
Erstellt am 28.09.2011 um 14:58 Uhr von petrus
@Blackjack: Dass solche Regelungen in den Grenzen des §4a EntgFZ rechtlich zulässig sind, heißt ja noch lange nicht, dass der BR im Rahmen seines MBR deren Einführung zustimmen muss.
Erstellt am 28.09.2011 um 15:08 Uhr von blackjack
@petrus,
wollte ich damit auch nicht ausdrücken.
Vielmehr hat man einen Gestaltungsspielraum für eine BV, wo man auch bei Krankheit noch in den Genuß einer Prämie kommen kann.
Bei uns erfolgt eine %zuale Kürzung erst ab dem 15. Krankheitstag.
Krank durch Arbeitsunfall kommt überhaupt nicht zum Tragen.
Erstellt am 28.09.2011 um 15:28 Uhr von Browser
@blackjack,
Krank durch Arbeitsunfall kommt überhaupt nicht zum Tragen.
Und DIESE Ausnahme habt Ihr so auch in der BV zustehen?
Erstellt am 28.09.2011 um 17:18 Uhr von blackjack
Erstellt am 28.09.2011 um 17:30 Uhr von Browser