Verletzung einer Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen, bin BR-Vorsitzender und ich habe Kenntnis darüber erhalten das ein BR-Mitglied einen vorsätzlichen Verstoss gegen eine Betriebsvereinbarung begangen hat. Ich weiss jetzt nicht direkt weiter, da dieser Kollege auch bei uns Dienstpläne schreibt und somit ja auch interessen des AG vertritt. Das schreiben der Dienstpläne steht auch in dem Zusammenhang des Verstosses. In wieweit kann ich den AG darüber informieren das ein Betrug an den AG stattfinden wird und eine vorsätzliche Verletzung der BV geschehen ist.
Community-Antworten (5)
17.02.2022 um 16:20 Uhr
Ich würde das Thema im BR besprechen und dort soll ein Beschluss gefasst werden, wie man damit umgeht. Das BRM kann sich dort auch nochmal äußern.
17.02.2022 um 17:00 Uhr
am Ende musst du es selber wissen. Bin aber voll bei celestro
17.02.2022 um 17:10 Uhr
Die Regelungen einer BV hat der Arbeitgeber durchzuführen. Der BR hat die Einhaltung zu kontrollieren. Ein einzelner schreibt die Dienstpläne und weder Arbeitgeber noch BR kontrollieren sie?
18.02.2022 um 08:25 Uhr
worum geht es überhaupt?
18.02.2022 um 09:30 Uhr
bei uns hat sich bewährt, solchen "Kentnisse" erst mal mit den direkt Beteiligten anzuprechen bevor man "offizielle" Schreiben losschickt. Ansonsten gelten BV natürlich auch für BR-Mitglieder und mache Daumen hoch für Antwort Nr.1 auf diese Frage.
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