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Minusstunden durch Ersatzruhetag

P
Pflege
Jun 2021 bearbeitet

Ich arbeite im ambulanten Dienst. Uns hat man jahrelang den Ersatzruhetag für geleistete Feiertage vorenthalten. Durch eine Überprüfung ist es aufgefallen. Jetzt bekommen wir den Ersatzruhetag geplant. Auf unserem AZ Konto werden dann aber die üblichen Tages-Sollstunden abgezogen. Das ist doch Nicht rechtens oder?

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Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

06.06.2021 um 21:12 Uhr

Wie meinst du das? Du willst die Stunden des gearbeiteten Feiertags gutgeschrieben bekommen und dann noch zusätzlich die Stunden für den Ersatztag? Das wäre ja doppelt!?!

P
Pflege

06.06.2021 um 21:27 Uhr

Hallo Kratzbürste,

Es ist bei uns tatsächlich sehr kompliziert mit der Stundenberechnung. Die Feiertage sind in den Sollstunden raus gerechnet, was ja eigentlich schon nicht richtig ist. Egal. Ich muss laut Gesetz an Feiertagen nicht arbeiten. Jetzt arbeite ich zum Beispiel nur 3 Stunden an dem Tag, anstatt die üblichen 6,42 Stunden bei VZ. Diese 3 Stunden landen auf meinem AZ Konto. Laut gesetzt steht mir jetzt ein arbeitsfreier Tag als Ersatz zu. Laut unserem System müsste dieser Tag auch aus dem Monatssoll raus gerechnet werden.,weil ist ja Ersatz für Feiertag. Unser Dienstplan und Stundenerfassungsprogramm kann dies nicht. Mein Arbeitgeber will 0 Stunden hinterlegen, was ja prinzipiell korrekt ist. Das Progeamm denkt aber, ich bin nicht da und zieht mir dann Stunden ab. Und das ist nicht korrekt. Wenn ich den Ersatzruhetag für den gearbeiteten Sonntag bekomme,werden mir auch keine Stunden abgezogen.

B
BRHamburg

07.06.2021 um 00:28 Uhr

Also nach deiner Erklärung ist es völlig richtig wie es läuft. Du arbeitest am So und diese Stunden werden auf dem Konto gut geschrieben. Wenn du nun deinen Freientag für den So nimmst, werden genau diese Stunden wieder abgezogen.

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XYZ68

07.06.2021 um 08:17 Uhr

Nur mal zu Erinnerung, ein Ersatzruhetag kann auch auf einen regulären freien Tag in der Woche (Mo-Sa) liegen. Es muss kein zusätzlicher freier Tag sein.

P
Pflege

07.06.2021 um 08:31 Uhr

Richtig. An einen sowieso arbeitsfreien Tag. An dem Tag müsste ich nicht arbeiten. Dieser Tag ist aus meinem Monatssoll raus gerechnet. Mein Arbeitgeber rechnet ihn aber nicht raus,sondern zieht mir Stunden ab,so dass ich Minusstunden habe. Bei einer 6 Tage Woche,12 Diensten am Stück. Ist der 13. TAG, der Samstag, der Ersatzruhetag für den geleisteten Sonntag. Der Tag ist ja schon rausgerechnet. An diesem Tag tut sich nichts auf meinem AZ Konto. Jetzt ist aber ein Feiertag noch dabei,während der 12 Tage. Den muss ich zusätzlich ausgleichen und das geht nicht an dem Samstag. Wenn ich Feiertags arbeite,ist es üblich,außer bei uns,das die Stunden bezahlt werden ob man arbeitet oder nicht. Laut Gesetz darf der MA keinen Verlust machen. Also wenn ich dann arbeite bekomme ich die Stunden als Plus auf meinem Konto, da bleiben Sie. Der Ersatzruhetag hat nichts mit den mehr geleisteten Stunden zu tun. Wenn man die mir an einem freien Tag abzieht,wäre es Überstundenfrei. Wenn ich aber nur 1 Stunde arbeite am Feiertag, weil nicht mehr zu tun ist, kann mein Arbeitgeber mir doch an meinem Ersatzruhetag nicht die vollen Stunden abziehen!!! Dann geht ja keiner mehr am Feiertag arbeiten,wenn er weiß dass er durch den Ersatzruhetag Minus macht

X
XYZ68

07.06.2021 um 09:58 Uhr

Für mich zum Verständnis: werdet ihr auf Stundenbasis bezahlt oder bekommt ihr Gehalt (d.h. jeden Monat das gleiche Grundentgelt, unabhängig von den Arbeitstagen im Monat)?

Bei Gehalt ist der Feiertag automatisch mit bezahlt. Bei Stundenbasierter Lohnabrechnung müsste der Feiertag mit der Sollstundenzahl abgerechnet werden. Wenn du dann aber am Feiertag weniger gearbeitet hast und aus eigenen Antrieb früher gegangen bist, machst du Minusstunden.

Außerdem wäre noch folgendes zu klären: Du schreibst, du arbeitest in der ambulanten Pflege: gibt es bei euch reguläre Sonn- und Feiertagsarbeit? Gesetzlich ist dieses möglich du schreibst aber, du müsstest laut Gesetz nicht an den Feiertagen arbeiten.

Was den Ausgleichszeitraum angeht, der beträgt für Feiertagsarbeit 8 Wochen

R
rtjum

07.06.2021 um 12:29 Uhr

habt ihr einen BR und eine BV zu dem Thema? Wenn ja was sagt die dazu aus?

P
Pflege

07.06.2021 um 15:42 Uhr

Es wurde heute von einem Anwalt für Arbeitsrecht deutlich erklärt. Dem Mitarbeiter dürfen weder durch einen Feiertag noch durch einen Ersatzruhetag Minusstunden entstehen. Damit hätte sich meine Eingangsfrage aufgeklärt.

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