Zusatzurlaub wird montär abgegolten, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis - geht das?
Unser AG gewährt jetzt den Zusatzurlaub für nachts geleistete Bereitschaftsdienststunden nach. § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA regelt den Zusatzurlaub für die Nachtbereitschaftsdienststunden. Jetzt bekommen unsere Ärzte gem. dem aktuellen BAG-Urteil vom 23.02.2011 diesen Zusatzurlaub aber auch auf Wunsch monetär abgegolten, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis. Steht das nicht dem BUrlG entgegen?
Community-Antworten (11)
20.09.2011 um 12:26 Uhr
@birwein, die Arbeitsvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von der EG-Richtlinie 88/2003 gewährleisteten und von § 3 Abs 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen,sofern TVmäßig dem nichts entgegensteht, frei regeln.
20.09.2011 um 12:41 Uhr
@birwein Das ist demnach möglich. Wollen die AN das denn? Eine einvernehmliche Lösung ist ja anzustreben...
20.09.2011 um 12:43 Uhr
Danke Blackjack für die schnelle Antwort. Der TV-Ä sagt dazu: im Übrigen gilt das BUrlG mit folgenden Maßgaben: a) im Falle der Übertragung bis zum.... b) Regelung bei Beendigung des Arbveitsverhältnis im Laufe des Jahres zum Anspruch.. c) ruht das Arbeistverhältnis, so vermindert sich die Dauer ... d) das ... fortzuzahlende Entgelt wird zu dem in § 25 genannten Zeitpunkt gezahlt Also keine Regelung zum Verfahren der monetären Abgeltung oder dem eigentlichen Bestimmungen im BUrlG. Dann kann er das tatsächlich monetär abgelten?
20.09.2011 um 12:44 Uhr
Hallo Kölner, nur auf Antrag der AN wird der Zusatzurlaub monetär abgegolten, ansonsten halt gewährt. Schön dich mal wieder zu hören/lesen ;-))
20.09.2011 um 12:58 Uhr
Hallo Birwein,
bist du sicher, dass Ärzte der Urlaub monitär abgegolten wird?
Ich habe es so verstanden, dass in der Nacht geleistete Arbeitsstunden mit einem entsprechenden Nachtzuschlag versehen werden.
Grüße, Lernender
20.09.2011 um 13:04 Uhr
Hallo Lernender, Ja, steht so in dem Schreiben an die MA: "Sie haben ... viele Zusatzurlaubstage aus 2006 bis 2010, die stehen ihnen zu. Auf Wunsch, schriftlich, kann der Zusatzurlaub monetär abgegolten werden."
20.09.2011 um 13:40 Uhr
@birwein Habe gerade mal bei der KAV angerufen. Die stimmen dem zu unter der Voraussetzung zu, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht abbedungen wird!
20.09.2011 um 13:53 Uhr
Hallo birwein,
da die Mitarbeiter die Wahl haben, kann es wohl kaum eine besserer Lösung geben. Ich bin eh erstaunt, dass euer Arbeitgeber rückwirkend für 4 Jahre Zusatzurlaub gewährt. (TVöD 0,5 Jahre).
Grüße, Lernender
20.09.2011 um 13:58 Uhr
@Lernender Für die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist der TVöD noch nicht in der Umsetzungsphase... ...aber das dauert bestimmt nicht lange.
Achja: Das halbe Jahr hebelt sich sowieso durch die eigenen Regelungen in § 26 TVöD aus...
20.09.2011 um 15:15 Uhr
Für die Verjährung von Urlaubsansprüchen ist der TVöD noch nicht in der Umsetzungsphase... ...aber das dauert bestimmt nicht lange.
Für Mitarbeiter die den Urlaub krankheitsbedingt nicht angetreten haben, gilt laut den Erläuterungen im zum § 26 TVöD die Verjährung nach § 195 BGB, also 3 Jahre.
Doch wie sieht es aus bei Mitarbeitern die ihren Urlaubsanspruch aufgrund von nichtwissen nicht geltend gemacht haben? Ist hier nicht anzunehmen das er verfällt?
Grüße, Lernender
20.09.2011 um 17:08 Uhr
Zu dem Zusatzurlaub muss ich dazu sagen, dass der von den Ärzten schon geltend gemacht wurde, allerdings hatte das BAG-Urteil auf sich warten lassen. Mir gings bei meiner Frage ja nur darum, monetäre Vergütung bei bestehendem Arbeitsverhältnis erlaubt oder nicht
Verwandte Themen
Zusatzurlaub für Wechselschicht im TVÖD-K
Hallo erfahrene TVÖD-K ´ler, bis einschl. 2009 war es bei uns üblich, dass der Wechselschicht-Zusatzurlaub erst im folgenden Jahr gewährt wurde. 2010 wird das richtigerweise umgestellt und nach 2 Mon
Urlaubsgeld
Guten Abend, eine kurze Frage zum Urlaubsgeld. Nach Tarif heißt es: die Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes beträgt je tariflich gewährtem und genommen Urlaubstag xx,xx€ Bei uns betr
Allgemeine Urlaubsgrundsätze - firmenweite neue Urlausbregelung im AV
Hallo, in unserer Firma versucht die GF gerade, über die individuellen Arbeitsverträge (bzw. über Änderungsvereinbarungen dazu) neue Urlaubsregelungen einzuführen. Diese stellen eine erhebliche Schle
Zusatzurlaub nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit
Im "Urlaubsabkommen für Beschäftigte" der IG Metall Süd Würtemberg Hohenzollern wird nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Tag Zusatzurlaub gewährt. Meine Frage ist nun darf der Arbeitgeber beim Ber
Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechseldienst - wie ist das nach dem neuen TvÖD?
Grüß Gott, liebe "Pfleger" des Forums und liebe Leser, Am Freitag, 4.11.05 stellte ich eine Anfrage über Zusatzurlaub bei Wechsel-/Schichtarbeit ins Forum. Diese ist nun verschwunden. Mir fällt auf,