W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ehrenmtliche Tätigkeiten ein muss?

R
Roland
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe da folgende Frage:

Ich bin angestellter in einer Hilfsorganisation. Sprich ich arbeite Dort Hauptamtlich in Abteilung A so wie auf mein Arbeitsvertrag läuft. Ehrenamtlich mache ich gaz ganz viele Sachen aber nur Ehrenamtlich was ich auch gern mache. Leider ist es bei mir Privat momentan so das ich diese Ehrenamtlichkeit erstmal nicht weiter aufrechthalten kann. Wie gesagt erstmal. Dieses habe ich meinem Chef geschrieben mir der Bitte mich nur so einzusetzen wie im AV geregelt. Leider ist es so das viele viele Sachen die ich ehrenamtlich mache auch nur von mir beherrscht werden. Kann man mir da irgendeinen Strick draus drehen das ich diese Sachen weiter machen muss? Also einfach versetzen kann er mich ja nicht denke ich, zumal die ganzen Zusatzdinge Ehrenamtlich (also Freiwillig) gemacht wurden.

60201

Community-Antworten (1)

E
eveline

19.09.2011 um 18:33 Uhr

Es kommt hier dauf an, was genau im ArbV oder einem geltenden TV steht. Denn der AG betsimmt gem. § 106 GeWO Ort und Zeit der Arbeitsleistung und kann ggf. auch andere Aufgaben zuweisen. Klar unter Beachtung der Mitbestimmung des BR.

Notfalls kann er auch eine Änderungskündigung aussprechen, sofern der ArbV, also das Direktionsrecht dem AG die o.a. Maßnahmen nicht ermöglicht.

Ihre Antwort