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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne Ausschreibung für bestimmte Tätigkeiten §93 BetrVG?

S
solob
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Fall: ein erfahrener MA mit zahlreichen Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen wird das Unternehmen zum Jahresende verlassen. Aufgrund der angespannten Wirtschaftlage wird es zunächst keine Neubesetzung in dem Sinne geben, dass wir einen weiteren MA einstellen können. Stattdessen sollen die verschiedenen Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche des ausscheidenden MA auf verschiedene vorhandene MA verteilt werden. Hat der BR in diesem Zusammenhang das Initiativrecht nach §93, die verschiedenen Aufgaben intern ausschreiben zu lassen oder kann die GF die Umverteilung der Tätigkeiten ohne interne Bekanntgabe, dass die Umverteilung von Aufgaben des scheidenden MA (bisher nicht kommuniziert) ansteht, vornehmen.

Was ist im §93 mit "... Arbeitsplatz ... für bestimmte Arten von Tätigkeiten" gemeint?

4.71302

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

30.07.2009 um 01:01 Uhr

@solob, da keine neue Stelle besetzt wird, sondern eine Verteilung der Aufgaben stattfindet, sehe ich kein MBR.

B
betriebsratten

30.07.2009 um 09:51 Uhr

mhmhmhm...also ich sehe schon was

Die Arbeitsverhältnisse der MA auf die übertragen wird werden doch berührt, die sind vor Überlastung zu bewahren (Gesundheitsschutz)

Und wenn es andere Wertigkeiten : Leitsatz: Die Zuweisung einer Tätigkeit, die nicht von der bisherigen Eingruppierung erfasst wird, unterliegt dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung. Dies gilt auch dann, wenn die bisherige Tätigkeit weggefallen ist.

http://www.ag-mav.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/5652/5652/4892/2%20VR%20MVG%2050-03%20Mitbest.%20Zuweisung%20anderer%20T%E4tigkeiten.doc

Ausserdem ist doch dann auch die Organisation des Betriebes betroffen...

Leute, seid doch mal kreativ :-)

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