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Blutabnahme ohne unser Wissen!

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Allwissenden ich habe zwischendurch mal wieder eine wichtige Frage!

Was müssen wir beachten wenn der AG die G25 Untersuchung anordnet für alle Stapplerfahrer und denen auch noch ohne unser Wissen jedem einzelnen Blut abnehmen lässt vom Betriebsartzt!

7.100012

Community-Antworten (12)

T
Tanzbär

15.09.2011 um 15:06 Uhr

Die G25 ist völlig in Ordnung, es geht auch um die Sicherheit der Mitarbeiter. Was das Blutziehen anbelangt, wäre ich sehr vorsichtig als AG. Im Zusammenhang mit der G25 ist das nur in begründeten Einzellfällen vorgesehen, um bestimmte Sachen , die erkannt werden auszuschließen oder zu bekräftigen. Alber so mal als Rundumschlag ... Ich hätte es bei mir nicht machen lassen, wenn selbst die Polizei dazu ein richterliches Urteil braucht. Aber das kann sich ja der AG mal besorgen ... ;)

L
Lernender

15.09.2011 um 15:14 Uhr

habt ihr eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Bereich?

Grüße, Lernender

G
gironimo

15.09.2011 um 15:30 Uhr

Ich denke auch - der Betriebsarzt hat manchmal eine äußerst unruhige Hand.

Zunächst würde ich mich genau erkundigen, in wie fern die G25 diese Untersuchung überhaupt erforderlich macht. Dazu müsste der Betriebsarzt ja umfassend Auskunft geben können. Auf jedem Fall würde ich Informationen anfordern, welche Untersuchungen im Einzelnen am Blut durchgeführt werden.

L
Lernender

15.09.2011 um 16:28 Uhr

die G25 ist rechtlich nicht verpflichtend. Es muss kein Mitarbeiter daran teilnehmen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt deshalb zur Rechtssicherheit eine Betriebsvereinbarung zur Anwendung der G 25 abzuschließen .

Auf keinen Fall würde ich es zulassen ( falls ich Kenntnis davon habe), dass den Mitarbeitern Blut abgenommen wird. Die Frage ist vorallem was will der Arbeitgeber Untersuchen lassen, Leberwerte, HIV, Fußpilz? Ihr solltet den Arbeitnehmern auch mitteilen, dass sie den Betriebsarzt auffordern die Ergebnisse nicht an den Arbeitgeber weiterzureichen.

Grüße, Lernender

K
Kurzarbeiter

15.09.2011 um 17:32 Uhr

Es muss kein AN zum Betriebsarzt, wir haben FREIE Arztwahl. Also kann man auch zu einem anderen Arbeitsmediziner gehen.

Weiter, der Arzt auch Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Letztlich, Blutentnahme ist Körperverletzung, darf daher nur mit Billigung des Betroffenen oder auf Richterlichen Beschluss erfolgen. Wenn hier Blut unter falschen Vorraussetzungen auch Anlügen des AN gehört dazu genommen wird, ist es Körperverletzung. EInmal den Arzt darauf ansprechen, dürfte ihn ganz schwer zum Nahcdenken und Überlegen anregen, denn dann könnte seine Approbation auf dem Spiel stehen, sollte er verurteilt werden.

M
Mainpower

15.09.2011 um 17:52 Uhr

Hallo, in welcher Branche arbeitet Ihr ??

C
charlot

15.09.2011 um 18:00 Uhr

Mundwerker

aus welcher Kristallkugel weisst Du was der Betriebsarzt oder gar AG hier in diesem Fall wirklich wissen möchte?

Also nur eine Vermutung!

Letztlich liegt es an jedem selbst den Arm darzubieten. Bei mir musste sogar einmal ein Karnkenhaus erkenne, dass es ohne meinen Willen nicht geht. Damals sogar bei einer notwendigen Blutuntersuchung/entnahme nach entsprechender Erkrankung mit KH-Aufenthalt. Die Blutuntersuchung/entnahme war damals sogar Regelbestandteil unde eigentlich sogar notwendig gewesen um festzustellen ob ich wirklich als geheilt entlassen werden konnte.

Hier hat also auch der BR die Koll./ die AN nicht optimal über diese Untersuchung, also was muss und warum und vor allem was muss nicht und gibt es mögliche Folgen aufgeklärt. Hätte man z.B. im Rahmen einer Betriebsversammlung oder BR-Info machen können. Dann u.U. auch unter Einbeziehung eines Vertreters der BG.

M
Mainpower

15.09.2011 um 18:14 Uhr

Hallo, ich kenne das aus der Chemie. Lösemitteldämpfe, kontanimierte Stäube und was es sonst noch gibt kann die Leber angreifen. Kann mir vorstellen dass es auf dem Bau ähnlich ist, Zementstaub, Betonverflüssiger und ähnliches. Da macht eine Blutentnahme schon Sinn.

B
blackseven

15.09.2011 um 20:19 Uhr

BAG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 Vorinstanzen:

* ArbG Bielefeld, 25.3.1999 - 3 (7) Ca 3176/97
* LAG Hamm, 2.11.1998 - 19 Sa 853/98

Ein Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

C
charlot

15.09.2011 um 20:32 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Routineuntersuchungen nach Drogen- und Alkoholabhängigkeit unzulässig sind. Ein Drogentest könne nur dann verlangt werden, "wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt." (Urteil vom 12.8.1999 – 2AZR 55/98)

weiter: Die inzwischen weit verbreiteten routinemäßig vorgenommenen Einstellungsuntersuchungen auf Drogen- und Alkoholkonsum jeglicher gesetzlichen Grundlage.

mehr hier: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchungen/einstellungsuntersuchungen.htm

Also, falls hier rechtswidrige Untersuchungen laufen sollte der BR aktiv werden.

G
gironimo

15.09.2011 um 21:47 Uhr

blackseven und charlot sei Dank - gerade wurde das eigentlich wichtige gesagt.

Also den AG fragen, was definitiv untersucht wird und ggf. sofort die Einstellung der Untersuchungen fordern. Außerdem solltet Ihr die Kollegen/innen über die Situation umfassend aufklären (öffentlichkeitsarbeit ist sehr wichtig)

H
hhaus

19.09.2011 um 17:15 Uhr

Eine G25- Untersuchung ist grundsätzlich freiwillig. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen sind in der ArbmedVV geregelt, alles andere ist freiwillig. Auch eine Betriebsvereinbarung ändert daran nichts, da in einer Betriebsvereinbarung nur Regelungen getroffen werden können, die abweichend vom Gesetz Vorteile für die Arbeitnehmer haben. Da ärztliche Untersuchungen die Grundrechte der Arbeitnehmer verletzen ist dies kein Vorteil, also ist die Betriebsvereinbarung ungültig.

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