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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist eine Blutabnahme durch die Betriebsärztin Pflicht?

S
Sunni
Okt 2021 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Entsorgungsunternehmen. Nun kam ein Mitarbeiter und fragt ob er sich von der Betriebsärztin Blut abnehmen lassen muss??? Noch dazu sollte die Abnahme in einem Raum genutzt werden wo MA sonst Arbeitsschutzbelehrung entgegen nehmen, wohl gemerkt in Arbeitssachen. Der MA verweigerte die Untersuchung. Muss er mit einer Abmahnung rechnen? Alle anderen Untersuchungen hat er über sich ergehen lassen.

Gruß Sunni

16.46909

Community-Antworten (9)

L
Lotte

29.06.2007 um 18:19 Uhr

Sunni, warum sollte er sich denn einer Blutabnahme unterziehen?

guck mal unter http://www.palm-bonn.de/krankheit.htm ganz unten auf der Seite, ob Dir das weiterhilft.

S
Sunni

29.06.2007 um 18:26 Uhr

Hallo,

der MA ist als Straßenreiniger beschäftigt. Warum hat die Ärztin nicht direkt gesagt. Der MA ist seit den gesamten 30 Jahren nicht Alkohol auffällig gewesen. Als Vorwand nannte die Ärztin eine mögliche Blutvergiftung, worauf es nicht die geringsten Anzeichen gibt. Der MA hat sie auf seine bereits stattgefunde Untersuchung bei seiner Hausäztin hingewiesen, die Adresse dieser gegeben und die Abnahme verweigert.

Muss er mit einer Abmahnung rechnen? Man kann doch keinen zwingen sich in einem mit möglichen Bakterien infizierten Raum Blut abnehmen zu lassen.

Gruß Sunni

L
Lotte

29.06.2007 um 18:45 Uhr

Sunni, m.E. wäre eine Abmahnung völlig haltlos. Aussprechen kann der AG eine Abmahnung immer, ob er im Falle einer Kündigung vor Gericht damit durchkommt ist die andere Frage.

DAH
Der alte Heini

29.06.2007 um 23:25 Uhr

Neben einer normalen Blutuntersuchung über dem Hausarzt, dürfte bei einer Blutuntersuchung durch einen Arbeitsmediziner eventuell auch die Überprüfung des Blutes auf möglich in dem Betrieb anfallende Schadstoffe erfolgen. Aber wenn der Mitarbeiter das nicht möchte, dann ist es so, es ist ja seine Gesundheit. Eine Gefahr der Gesundheit bei einer Blutabnahme in der geschilderten Räumlichkeit sehe ich nicht.

P
packer

10.07.2007 um 12:54 Uhr

hallo sunni,

mir kommt das ganze auch ein wenig schräg vor. wenn es um die routinemäßige untersuchung auf schadstoffe (was ja bei dem beruf nicht abwegig ist) hinausläuft, dann müsste der betriebsrat da informationen vom arbeitgeber haben. es betrifft hier ja nicht einzelne, sondern eine ganze gruppe.

weil du aber alkohol erwähnst, kann ich mir auch vorstellen, daß hier ein individuelles abklopfen auf drogeneinnahme vorliegt, ein sogenanntes "screening".

so etwas muss ein kollege natürlich nicht ohne weiteres mitmachen. es gibt aber verträge, in denen man sich hierzu verpflichtet. da sind z.b. arbeiten wie pilot, fluglotse oder ähnliches zu nennen.

man muß hier prüfen, ob ein kollektiver tatbestand vorliegt. dann ist der BR in der mitbestimmung.

gruß, packer

D
Daniel.P.K

15.10.2021 um 07:51 Uhr

Hallo zusammen Wurde als Logistiker eingestellt Nach der Blutprobe stellte sich heraus das der BA einen sogenannten Alkoholmarker verwendete der explizit nur auf das Konsumverhalten anschlägt (CDT wert ) , und da ich an Wochenenden gerne mal feiern gehe ist er auch dementsprechend hoch . Ich war, werde und bin noch nie angetrunken oder gar besoffen arbeiten gewesen . Noch nie in meinem Leben . Jetzt wurde mir das bedienen von Staplern untersagt . Alle anderen Werte sind in Norm Bereich . Darf der BA überhaupt so weit in meine Privatsphäre eindringen da er von mir nun verlangt abstinent zu leben ?

C
celestro

15.10.2021 um 13:24 Uhr

Wende Dich an einen Rechtsanwalt. Ich denke nicht, dass der AG das so machen darf. Aber was ich denke ist einem Gericht im Zweifel völlig egal.

K
Kjarrigan

15.10.2021 um 13:49 Uhr

Der Tipp mit dem RA ist schon richtig.

Was hat der BA denn dem AG mitgeteilt? Einzelheiten - also den CDT Wert oder nur ein vorübergehend nicht tauglich oder ähnliches

Zur G25 gehört "normalerweise" keine Blutabnahme. Und warum hast du dir überhaupt Blut abnehmen lassen, wenn es dir doch als Eingriff in deine Privatsphäre vorgekommen ist - was es ja auch ist.

D
Daniel.P.K

15.10.2021 um 14:40 Uhr

Kjarrigan vielen Dank ?? Und auch Celestro vielen Dank .

G25 ist mir das ja bewusst gewesen aber er ist davon ausgegangen das ich auch in einem Sauerstoff reduzierten Bereich arbeiten muss was aber im Nachhinein durch ein Gespräch mit meinem Meister nicht der Fall ist . Muss nochmals zur Nachuntersuchung . Der Fehler lag im Dokument der PA weil sie diesen Sauerstoff reduzierten Bereich in der Logistik standardgemäß mit angeben quasi ne Vorlage für die Abteilung. Soll ich eventuell das Gespräch mit dem BA suchen und ihm das erklären ?

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