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Verlorenen Urlaub

L
louis
Nov 2016 bearbeitet

Urlaub ich habe 4 tage alt urlaub in diesen jahr mit genommen von letzen jahr in gesamt habe ich 34 urlaubs tage fur 2011 aber den bin ich sehr krank geworden und habe bis zum 06.sept nicht gearbeitet wiso hat meinen arbeitgeber die vier tage wegenommen

aber der EuGH mit ein nachtricht aus luxemburg sagt der urlaub wegen krankheit darf nicht entfallen kann jemand das bitte bestätigen

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Community-Antworten (5)

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Lernender

13.09.2011 um 19:59 Uhr

Hallo Louis,

vermutlich wird er sagen, dass du den Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz für 2010 schon erhalten hast ( bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage). Der darüberhinausgehende Tarifurlaub verfällt leider.

Grüße, Lernender

G
gironimo

14.09.2011 um 09:09 Uhr

.... oder der AG argumentiert, das der Resturlaub aus 2010 am 31.3.2011 verfallen ist, da Du ihn nicht in den ersten drei Monaten genommen hast (§7 Abs. 3 BUrlG) Warst Du in der Zeit auch schon krank?

L
Louis

14.09.2011 um 14:23 Uhr

Ich war von Jan2011-sept 2011 Krank und konte meine urlaub nicht in anspruch nehmen kann das sein wie ich gestern geschrieben habe Der EuGH sagt der urlaub wegen krankheit darf nicht entfallen. kann jemand das bitte bestätigen.

R
rkoch

14.09.2011 um 14:37 Uhr

Hallo Louis,

Lernender hat Deine Frage eigentlich schon beantwortet....

Das Urteil des EuGH sagt aus, das nur der gesetzliche Mindesturlaub unverfallbar ist. Das sind in DE 24 Tage im Jahr bezogen auf 6 Arbeitstage in der Woche bzw. 20 Tage/5-Tage-Woche (= 4 Wochen im Jahr). Der darüberhinausgehende tarifliche Urlaub (bei Dir offenbar 30 Tage = 2 Wochen zusätzlich) verfällt hingegen nach den dem TV zugrundeliegenden Regeln. Wenn Du also in 2010 20 bzw. 24 Tage Urlaub erhalten hast steht Dir nach der tariflichen Verfallsfrist kein weiterer Urlaub mehr zu, es sei denn der TV regelt seinerseits das auch der tarifliche Urlaub bei Krankheit nicht verfällt....

P
Petrus

14.09.2011 um 15:47 Uhr

@rkoch: oder eben auch nicht, denn laut LAG DüDo könnten ja Louis' restliche 4 Urlaubstage eben ein Teil seines gesetzlichen Anspruchs sein, weil er "im Zweifelsfall seinen verfallbaren tariflichen Urlaub zuerst" beansprucht hat. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2010, 5 Sa 353/10) Mal gucken, was das BAG im anhängigen Revisionsverfahren (BAG 9 AZR 760/10) draus macht. Ein Urteil aus dem April gibt aber eine gewisse Tendenz zu erkennen ...(BAG, Urteil vom 12.4.2011, 9 AZR 80/10)

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