Erstellt am 13.09.2011 um 17:59 Uhr von Lernender
Hallo Louis,
vermutlich wird er sagen, dass du den Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz für 2010 schon erhalten hast ( bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage). Der darüberhinausgehende Tarifurlaub verfällt leider.
Grüße, Lernender
Erstellt am 14.09.2011 um 07:09 Uhr von gironimo
.... oder der AG argumentiert, das der Resturlaub aus 2010 am 31.3.2011 verfallen ist, da Du ihn nicht in den ersten drei Monaten genommen hast (§7 Abs. 3 BUrlG)
Warst Du in der Zeit auch schon krank?
Erstellt am 14.09.2011 um 12:23 Uhr von Louis
Ich war von Jan2011-sept 2011 Krank und konte meine urlaub nicht in anspruch nehmen
kann das sein wie ich gestern geschrieben habe Der EuGH sagt der urlaub wegen krankheit darf nicht entfallen.
kann jemand das bitte bestätigen.
Erstellt am 14.09.2011 um 12:37 Uhr von rkoch
Hallo Louis,
Lernender hat Deine Frage eigentlich schon beantwortet....
Das Urteil des EuGH sagt aus, das nur der gesetzliche Mindesturlaub unverfallbar ist. Das sind in DE 24 Tage im Jahr bezogen auf 6 Arbeitstage in der Woche bzw. 20 Tage/5-Tage-Woche (= 4 Wochen im Jahr). Der darüberhinausgehende tarifliche Urlaub (bei Dir offenbar 30 Tage = 2 Wochen zusätzlich) verfällt hingegen nach den dem TV zugrundeliegenden Regeln. Wenn Du also in 2010 20 bzw. 24 Tage Urlaub erhalten hast steht Dir nach der tariflichen Verfallsfrist kein weiterer Urlaub mehr zu, es sei denn der TV regelt seinerseits das auch der tarifliche Urlaub bei Krankheit nicht verfällt....
Erstellt am 14.09.2011 um 13:47 Uhr von petrus
@rkoch:
oder eben auch nicht, denn laut LAG DüDo könnten ja Louis' restliche 4 Urlaubstage eben ein Teil seines gesetzlichen Anspruchs sein, weil er "im Zweifelsfall seinen verfallbaren tariflichen Urlaub zuerst" beansprucht hat. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2010, 5 Sa 353/10)
Mal gucken, was das BAG im anhängigen Revisionsverfahren (BAG 9 AZR 760/10) draus macht. Ein Urteil aus dem April gibt aber eine gewisse Tendenz zu erkennen ...(BAG, Urteil vom 12.4.2011, 9 AZR 80/10)