Angenommen, in einer Firma kommt es hin und wieder vor, dass ein MA nach bzw. bei Erreichen der 10-Stunden-Grenze seinen Vorgesetzten davon informiert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit erreicht ist und daher nicht mehr weitergearbeitet werden kann, der Vorgesetzte weist den MA aber an, trotzdem weiterzuarbeiten (schriftliche Anweisung per Mail).

Wie ist die Rechtslage, wenn der MA dies mit Hinweis auf das AzG ablehnt?
Ist das Arbeitsverweigerung?
Was, wenn der MA zustimmt, unter dem Vorbehalt, bei Erreichen der Leistungsgrenze aufzuhören (nicht näher zeitlich bestimmt)?
Was, wenn der MA dies ablehnt und ein ArbGericht stellt hinterher fest, dass der AG sehr wohl einen Verstoss gegen das AzG anordnen durfte?
Und unterliegen diese - naja halblegalen - Anordnungen tatsächlich dem Direktionsrecht des AG?