Gesetzliche Höchstarbeitszeit
Angenommen, in einer Firma kommt es hin und wieder vor, dass ein MA nach bzw. bei Erreichen der 10-Stunden-Grenze seinen Vorgesetzten davon informiert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit erreicht ist und daher nicht mehr weitergearbeitet werden kann, der Vorgesetzte weist den MA aber an, trotzdem weiterzuarbeiten (schriftliche Anweisung per Mail).
Wie ist die Rechtslage, wenn der MA dies mit Hinweis auf das AzG ablehnt? Ist das Arbeitsverweigerung? Was, wenn der MA zustimmt, unter dem Vorbehalt, bei Erreichen der Leistungsgrenze aufzuhören (nicht näher zeitlich bestimmt)? Was, wenn der MA dies ablehnt und ein ArbGericht stellt hinterher fest, dass der AG sehr wohl einen Verstoss gegen das AzG anordnen durfte? Und unterliegen diese - naja halblegalen - Anordnungen tatsächlich dem Direktionsrecht des AG?
Community-Antworten (13)
19.05.2008 um 19:39 Uhr
Es ist möglich, dass es Sonderregelungen gibt. Da wären z.B. Tarifverträge zu nennen. Und dann hat es in Krankenhäusern andere Regelungen als bei der Polizei (12 Stunden am Stück sind dort normal, auch für die Nicht-Beamten!) und dann gibt es auch Ausnahmeregeln bei Bereitschaft und Rufbereitschaft und so weiter. Du siehst ein weites Feld und um Deine Frage genauer zu beantworten müßtest Du mehr Details "ausplaudern"!
Bis denno...
19.05.2008 um 20:24 Uhr
... keine Rufbereitschaft/Bereitschaft. Normale, geplante Tätigkeiten im IT-Bereich, die bekanntermaßen manchmal einfach länger dauern könnne als ursprünglich geplant. Tarifvertrag bezieht sich auf die geltenden Gesetze, also auch AzG. Es ist ja nicht so, dass einem nicht klar wäre, dass bestimmte Applikationen schnellstmöglich wieder online sein müssen, aber der Kern meiner Frage - Direktionsrecht wider dem geltenden Recht bei geplanten Arbeiten - das sehe ich nicht. Also ablehnbar oder zunächst hinzunehmen und später per Arbeitsgericht feststellen lassen, dass eine solche Anordnung rechtswidrig war und in Zukunft mit einer Pönnale belegt sein wird?
19.05.2008 um 21:10 Uhr
20.05.2008 um 07:17 Uhr
@ Benno_BRB
wie kommst Du denn darauf, dass ein Tarifvertrag gegen ein Gesetz verstossen darf? Ein TV darf nur günstiger sein als ein Gesetz und eine BV nur güstiger als das Gesetz und der TV. Es gelten also nur Sonderregelungen die im AzG aufgeführt sind.
@ fkneyer
Der alte Heini hat Dir ja schon ein schönes Urteil gepostet, aber habt Ihr einen Betriebsrat? Dann sollte der BR eine Betriebsvereinbarung zu Mehrarbeit mit der GL schließen. Denn wenn ein einzelner MA die Arbeit verweigert kann Ihm leicht auch aus anderen Gründen gekündigt werden, die AG´s sind da mit Gründen sehr einfallsreich.
MfG
Kater Carlo
20.05.2008 um 20:20 Uhr
@ Miezekatze ;-)
Ich sagte gar nicht, dass ein TV ein Gesetz biegen darf oder dagegen verstossen darf.
Allerdings fällt mir schon auf, dass es einige Branchen hat, die maximal erlaubten die 10 Stunden nicht nur ausnahmsweise einmal alle 4-5 Jahre um 7 Minuten überschreiten sondern "ordentlich" ausgedehnt werden.
In unserem Unternehmen und nach unserem TV ist das durch die "Bereitschaftsregelung" gedeckt. Aber diese Regelung greift nicht immer. Zum Beispiel bei der Polizei, im Gesundheitswesen usw. usf
21.05.2008 um 08:05 Uhr
@Kater Carlo Das Recht/Gesetz wird in/durch einem TV "gestaltet". Das nennt man mitunter auch "Gestaltung des dispositiven Rechtes".
@fkneyer Wenn man einen BR hat, kann man helfen. Auch wenn kein BR besteht, dann gibt es ja noch den § 273 BGB und § 823 Abs. 2 BGB...
21.05.2008 um 09:53 Uhr
@ Kölner:
Danke für die Rückendeckung alter Freund! Und vor allem: Wann schläfst Du mal? 's sieht ja ganz nach Workoholic aus! Bleib tapfer! ;-)
Liebe Grüsse aus der Mark!
21.05.2008 um 11:04 Uhr
@Benno_BRB Schlaflos in....
21.05.2008 um 16:18 Uhr
hoffentlich auch so romantisch wie im Film!?
nee bitte mit weniger öl...
;-)
21.05.2008 um 17:20 Uhr
@Kater Carlo: Wir haben einen BR (gehöre diesem als Ersatzmitglied an), es gibt auch Betriebsvereinbarungen in dieser Richtung und mir sind auch die im AzG genannten Ausnahmen bekannt (z. B. Notfälle usw.), aber manche Manager sind nun mal der Ansicht, dass sie sehr wohl in der Position seien, selbst entscheiden zu können, wann ein Notfall gegeben ist bzw. was als Notfall gilt (das kann allerhand sein, ich habe da schon die abenteuerlichsten Stories gehört) usw. Nach einem vor Kurzem stattgefundenen Gespräch hat sich die Meinung herauskristallisiert (bei den Führungskräften), dass in dem Moment, in dem der Verstoß angeordnet wird, dieser zunächst Folge zu leisten sei - man könne ja hinterher beim BR / Arbeitsgericht immer noch Beschwerde einlegen... ... nur, wer wird in diesen Zeiten Beschwerde einlegen. Schwarze Listen drohen überall und wenn man auf einer solchen landet, könnte sehr bald der Ofen aus sein ...
@Benno_BRB: Das kann ich nur bestätigen - die vorliegenden Fälle beziehen sich ja auch immer auf den MA, der gerade Rufbereitschaft hat. Dieser arbeitet am Tag ganz normal (also 7,6 Stunden) und übernimmt dann die RB (rein rechnersich bleiben ihm dann noch 2,4 Stunden bis zur Höchstarbeitszeitsgrenze). Die Anordnung, mehr als 10 Stunden zu arbeiten ist dann immer so, dass sich der MA bei seiner FK meldet, auf die demnächst erreichte 10-Stunden-Grenze aufmerksam macht und dann kommt die Anordnung, weiterhin RB zu leisten - auch auf die Gefahr hin, dass beim nächsten Einsatz die Grenze überschritten wird (und dieser kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, wir sind ein sehr grosser deutscher Konzern und unser Team betreut an die 2.000 Server - da ist es fast ausgeschlossen, dass mal Ruhe herrscht)
Ratlos, was man seinen Kollegen raten sollte ... ?
21.05.2008 um 18:41 Uhr
@ fkneyer:
Die Regelungen des ArbZG greifen in solchen Fällen einfach nicht. Denn wenn der Kollege schon seine 10 Stunden "voll" hat, dann kann es sein, dass die Störung immer noch nicht behoben sind. Das bedeutet, dass der Kollege weiterarbeiten muss. Wenn er es nicht allein schafft, dann ist die FK dazu da, Unterstützung zu organisieren. Wie auch immer auch soweit, dass sie sich selber in den Blaumann zwängt und mitanpackt.
Welcher Bürger hat denn Verständnis dafür, wenn der Feuerwehrmann seine Schläuche einrollt, weil seine 12 Stunden Schicht um ist und er Feierabend machen will. Welcher Kunde sieht ein, dass der Kollege Netzmonteur nach seinen 10 Stunden "Höchstarbeitszeit" seine Werkzeugtasche einpackt und nach Hause geht, obwohl tausende von Leuten ohne Strom dastehen und die Heizungen frieren bei 10 ° Minus ein, Welcher Patient freut sich über die Nachricht: Tja das tut uns leid, dass wir sie unter Morphium halten müssen, aber der Dr. hatte grad eben Feierabend, als er Aufgeschnitten hatte um Ihr Bein zu richten. Wenn Sie Glück haben kommt Dr. X drei Tage früher von seiner Hochzeitsreise auf die Malediven und wir brauchen Ihnen nicht Ihr Bein abnehmen. Die Polizei sperrt die Straße für den Einsatz des ADAC-Christoph. der ist drei Meter über dem Boden da haben die Kollegen Beamten Feierabend. Wir schalten die Radio- und Fernsehsender ab : Feierabend.... Ich habe keine Lust mehr zur Aufzählung, warum es Ausnahmen gibt, die in TV's BV's usw. geregelt werden können, dürfen, müssen....
Aber einen hab ich noch: Wir sind bereits seit 11 Stunden im Sturm und der Kaptain und der erste Offizier sind beide bei einem Unfall lebensgefährlich verletzt und nicht einsatzbereit. Der zweite Offizier - als Einziger mit einem Kapitänspatent und berechtigt, befugt und in der Lage das Schiff durch den Sturm zu führen - hat in einer halben Stunde Feierabend!!!!!
Viele Schepasse sag ich da nur!
Übrigens bleibt die Ruhezeit nach einem solchen Einsatz, der die zulässige Höchstgrenze überschreitet unangefochten. Wer dies nicht einhält und anweist, dass der/die Kollegen wieder arbeiten müssen, der hat schlechte Karten, wenn man solchen Tatsachen entgegentritt.
Aber schon mal in die "freie Wirtschaft" geschaut?!
schönen Feierabend allerseits!
21.05.2008 um 18:47 Uhr
@Benno, erklär doch bitte mal einer Ausländerin, was Schepasse ist........ :-))
22.05.2008 um 16:28 Uhr
@ Mona-Lisa: Minus c, h, e und e
;-)
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