Arbeitszeit - In wieweit dürften wir überhaupt Mehrarbeit leisten?
Hallo,
wir haben seit einer Woche einen Betriebsrat in der Firma und haben da auch schon die ersten Fragen, und Probleme. Unser Arbeitgeber macht es uns nicht ganz einfach, und hängt seit ca. einem halben Jahr Anordnungen aus, daß zusätzlich zur normalen Arbeitszeit (7-16 Uhr/ 45 Min. Pause) zusätzlich jeden 2. Samstag (5 Stunden) geabreitet werden soll (Angeordnet). Die aktuelle Anordnung wurde vor der BR-Wahl ausgehängt und geht bis Ende Dezember. Da unser Chef jetzt gesundheitlich verhindert ist, übernimmt die Cheffin sein Amt. Jetzt kam von Ihr der Vorschlag, das wir zusätzlich Montags und Mittwochs sogar bis 18 Uhr arbeiten sollen. Haben wir jedoch wegen Unkenntniss in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz erst mal offen gelassen. Jetzt die erste Frage: In wieweit hat die Anordnung (Samstagsarbeit) noch Gültigkeit. Und zur zweiten Frage: In wieweit dürften wir überhaupt Mehrarbeit leisten. (Arbeitszeitkonten gibt es nicht, Zeiten wurden immer ausgezahlt)
Community-Antworten (3)
25.10.2007 um 00:00 Uhr
Anordnung der Samstagsarbeit (von vor der BR Wahl) : jetzt gibt es einen BR der in dieser Frage mitbestimmt gem. BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 3 "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit"; AG muß die Genehmigung für Samstagsarbeit bei euch beantragen; von eurer Entscheidung hängt es ab, ob sie stattfindet oder nicht; Mehrarbeit leisten : siehe Arbeitszeitgesetz und dann ebenfalls BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 3 ...und dann schnellstens zur Grundlagenschulung Betriebs.verfassungsgesetz mit euch allen...
25.10.2007 um 00:37 Uhr
Kann nur uhu Recht geben. Kurz, kanpp aber auf den Punkt! So macht dieses Forum Spaß!!! Danke uhu,
29.10.2007 um 10:00 Uhr
jawoll... kurz und knapp! dies ist ein mitbestimmungsrecht des br´s aus der betrvg egal ob alt oder neu gewählt
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