...wenn in einem Unternehmen von einem Arbeitgeber bzw.der Prokurist der Tochtergesellschaft ,
sämtliche Informations- ,Beratungs- ,Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte missachtet werden und der Betriebsrat ihn dabei auch noch unterstützt ,
indem er nichts dagegen tut.
Wir sind am 01.03.2008 als Tochter in eine große Gesellschaft übernommen worden und
jetzt versucht man das notwendige Übel ,
sprich die mitübernommenen AN , irgendwie loszuwerden.
Egal welche Anordnungen aus der GF kommen ,
es wird vom BR nichts getan ,auch keine Schadensbegrenzung .
Im Moment werden viele Entscheidungen seitens des AG getroffen
neue Sozialräume ,digitale Arbeitszeiterfassung (..wird zur Zeit installiert ),
Arbeitsplatzversetzungen (nicht freiwillig) ,Einstellungen ,Parkplatzverbot für MA etc.
Allenfalls werden diese in der BA beschlossen (Der Betriebsausschuß hat aber §27 III 3 BetrVG nicht angewandt )...
daher darf er das gar nicht .
Ich bin Betriebsrätin (nachgerückt) und versuche seither den BR dazuzubewegen den Pflichten nachzukommen ,aber allein mach ich da gar nichts...!
Es ist gegen mich schon eine Unterschriftenaktion seitens des Betriebsrats gewesen mit dem Sinn
einer Amtsniederlegung meinerseits.Begründung :Ich behindere die BR -Arbeit ....!
Mit Hilfe der Gewerkschaft,keine Chance .Denen sind wir zu wenige ...( Ver.di-Mitglieder ...)
Jetzt will ich es versuchen mit dem §23 BetrVG .Die 25 % prozent zusammenzukriegen wird kein Problem sein ,
aber dann muß ein Antrag beim Arbeitsgericht gestellt werden auf Auflösung des Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten .
Kann ich das als BR -Mitglied auch allein ?
Kann ich mir einen Rechtsanwalt dazunehmen und wer bezahlt diesen , ... § 80 Abs.3 BetrVG ?
Wenn ich es nicht darf ,wer dann ...?
Wenn wir dann jemanden gefunden haben ,wie müssen wir weiter vorgehen ...?
Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung der sofortigen Auflösung des BR und
Übertragung seiner Aufgaben an Dritte.... ?
...deso besser die Antworten ausfallen kann ich meine Kollegen davon überzeugen das wir etwas tun können und es dann hoffentlich auch tun
....danke für die Hilfe
Vanille
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten