Antrag beim Amtsgericht
Ich hätt` da mal ne Frage : Was können wir tun... ...wenn in einem Unternehmen von einem Arbeitgeber bzw.der Prokurist der Tochtergesellschaft , sämtliche Informations- ,Beratungs- ,Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte missachtet werden und der Betriebsrat ihn dabei auch noch unterstützt , indem er nichts dagegen tut.
Wir sind am 01.03.2008 als Tochter in eine große Gesellschaft übernommen worden und jetzt versucht man das notwendige Übel , sprich die mitübernommenen AN , irgendwie loszuwerden. Egal welche Anordnungen aus der GF kommen , es wird vom BR nichts getan ,auch keine Schadensbegrenzung .
Im Moment werden viele Entscheidungen seitens des AG getroffen neue Sozialräume ,digitale Arbeitszeiterfassung (..wird zur Zeit installiert ), Arbeitsplatzversetzungen (nicht freiwillig) ,Einstellungen ,Parkplatzverbot für MA etc. Allenfalls werden diese in der BA beschlossen (Der Betriebsausschuß hat aber §27 III 3 BetrVG nicht angewandt )... daher darf er das gar nicht .
Ich bin Betriebsrätin (nachgerückt) und versuche seither den BR dazuzubewegen den Pflichten nachzukommen ,aber allein mach ich da gar nichts...! Es ist gegen mich schon eine Unterschriftenaktion seitens des Betriebsrats gewesen mit dem Sinn einer Amtsniederlegung meinerseits.Begründung :Ich behindere die BR -Arbeit ....!
Mit Hilfe der Gewerkschaft,keine Chance .Denen sind wir zu wenige ...( Ver.di-Mitglieder ...)
Jetzt will ich es versuchen mit dem §23 BetrVG .Die 25 % prozent zusammenzukriegen wird kein Problem sein , aber dann muß ein Antrag beim Arbeitsgericht gestellt werden auf Auflösung des Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten .
Kann ich das als BR -Mitglied auch allein ?
Kann ich mir einen Rechtsanwalt dazunehmen und wer bezahlt diesen , ... § 80 Abs.3 BetrVG ?
Wenn ich es nicht darf ,wer dann ...?
Wenn wir dann jemanden gefunden haben ,wie müssen wir weiter vorgehen ...?
Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung der sofortigen Auflösung des BR und Übertragung seiner Aufgaben an Dritte.... ?
...deso besser die Antworten ausfallen kann ich meine Kollegen davon überzeugen das wir etwas tun können und es dann hoffentlich auch tun
....danke für die Hilfe
Vanille
Community-Antworten (5)
11.08.2008 um 16:38 Uhr
Auch bei wenigen Mitgliedern kann Ver.di einen Antrag nach §23 stellen - und die haben dafür auch ihre Anwälte. Also hinzur GEW - und beim nächsten mal einen "anständigen" BR wählen! DEnn jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich selbst zusammengewählt hat...
11.08.2008 um 17:00 Uhr
Ich hab es schon mit Ver.di versucht. Sie würden mir einen Anwalt zur Verfügung stellen , aber nur wenn ich persönlich einen Grund dafür hätte ,nicht aber für die Belegschaft.
Als Begründung wird mir gesagt,man möchte nicht , das mit einer Neuwahl ein Betriebsrat der GNBZ (Gewerkschaft der Neuen-Brief und Zustelldienste )gewählt wird ,anstelle einer Ver.di-Vertretung Also nix mit GEW.....
Vanille
11.08.2008 um 22:57 Uhr
Vanille Ein Einzelner oder eine Minderheit im BR, kann nicht viel ausrichten.
Gem. §23 Abs.1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Hierfür müsstest Du eine Unterschriftenaktion starten. In der Liste für die Unterschriften müssten im Kopf die groben Verletzungen der gesetzlichen Pflichten aufgelistet sein. Weiterhin sollten die Namen und Anschriften der Unterzeichner deutlich geschrieben eingetragen sein und natürlich auch die dazugehörigen Unterschriften. Sehr wichtig ist, dass die Person, die den Antrag beim Arbeitsgericht stellen soll auch von JEDEM Unterzeichner entsprechend bevollmächtigt wird, ansonsten wird der Antrag vom Arbeitsgericht abgewiesen.
Die Vorwürfe die dem BR gemacht werden, müssen vor dem Arbeitsgericht beweisbar sein. Ansonsten könnte, selbst wenn die Unterschriftenaktion und die Bevollmächtigungen ok sind, der Antrag mangels Beweisbarkeit scheitern.
Die Kosten für einen Fachanwalt müsste der Arbeitgeber tragen.
12.08.2008 um 12:17 Uhr
Der alte Heini Erstmal danke für die Antwort ,aber ich hätte noch ein paar Fragen :
Die Person ,die den Antrag bei Gericht stellt ,muß das einer der An sein der mit unterschrieben hat , oder kann ich das als Betriebsrätin machen ?
Darf ich auf der Liste mit unterschreiben ?
Wer kümmert sich um die Liste ?
Muß der AG darüber informiert werden ?
Muß die Bevollmächtigung schriftlich sein ?
Mit dem Anwalt hast Du recht ,ich hab inzwischen § 40 1 BetrVG gefunden .
Der BR hat verstoßen gegen :
§ 27 III 3 BetrVG ,
§ 43 I 1 BetrVG ,
§ 26 III 1 BetrVG
§ 63 I BetrVG .....
....und das ist leider nicht alles.
Bin gespannt auf die Antworten ....
Danke Vanille
27.08.2008 um 22:45 Uhr
Vanille Die Person die den Antrag stellt kann auch ein Mitglied des BR sein. Wichtig ist aber, dass diese Person von jedem einzelnen Unterzeichner der Unterschriftenliste schriftlich bevollmächtigt wurde. Du darfst auf der Liste unterschreiben. Den Arbeitgeber würde ich informieren wenn die Unterschriftenliste komplett und das Verfahren ins rollen gebracht wurde, denn er muss ja die Kosten tragen. Im übrigen ist der Arbeitgeber automatisch Beteiligter in diesem Verfahren und erhält somit auch den ganzen Schriftverkehr der übers Arbeitsgericht läuft.
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