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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leitender Angestellter?

H
Holzmichel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich hätte gerne mal ein Problem. Bei uns wurde die Geschäftsleitung umgestaltet, in Sparten- und Betriebsleiter. Der Betriebsleiter empfängt die Anordnungen von den Spartenleitern und führt sie aus. Der Betriebsleiter muß ansonsten nur darauf achten das der Laden läuft, er hat keinerlei Rechte sonst, er ist den Spartenleitern untergeben. Soweit, so gut. Die Frage von mir: Von der Geschäftsleitung sind die Betriebsleiter als "leitende Angestellte" eingestellt. Meiner Meinung nach sind das aber keine echten leitende Angestellte nach §5 Betrvg. Das Theme leitende Angestellte ist recht ausgiebig. Fallen sie in meine Zuständigkeit oder nicht (z.B. BR-Wahlen, nächstes Jahr)? Vielen Dank im Voraus für eure Komentare Holzmichel

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

07.02.2009 um 20:13 Uhr

Holzmichel, "ich hätte gerne mal ein Problem" Ich nicht...;-)))

Zur Frage: Finde den § 5 recht eindeutig und Du hast m.E. das richtige Gefühl.

I
Immie

07.02.2009 um 20:27 Uhr

@Holzmichel Was wäre dir denn lieber? Sollen sie mitwählen oder nicht?

DNNB
der Neue nach BR1

07.02.2009 um 21:09 Uhr

@Lotte solche Probleme hätte ich dann auch gern..., wenn es weiter nichts ist.

@Holzmichel es gibt Schulungen, extra für den Wahlvorstand

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