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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Kandidat Werbung - was ist erlaubt, was nicht?

J
JOBU
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen am 16,,Mai haben wir Wahlen. Was ist mit Kandid. Werbung innerhalb des Betiebes erlaubt und nicht erlaubt ? Plakat-Flayer usw,??????ß

4.33201

Community-Antworten (1)

S
Suse

27.04.2006 um 20:30 Uhr

Hallo,

prinzipiell ist die Wahlwerbung reines Privat"vergnügen", also muss zuerst einmal alles was mit Werbung zu tun hat außerhalb der Arbeitszeit geschehen. Du solltest dabei versuchen die Anderen nicht von der Arbeit abzuhalten, das haben manche Arbeitgeber nicht so gern. Es gibt da ein Urteil, wegen einer Rundmail, einfach mal googeln stichwort Wahlwerbung. Zum Zweiten ist natürlich auch alles aus eigener Tasche zu finanzieren. Flyer sollte OK sein, Plakate darf der AG abnehmen lassen, ist ja schließlich sein Betrieb, ihn freundlich zu Fragen kostet aber nichts.

Nicht erlaubt ist Wahlwerbung zur Betriebsversammlung, auch die Vorstellung der Kandidaten. Nicht zu vergessen, auch in der Wahlkabine darf keine Werbung mehr sein.

Gute Ideen sind dabei natürlich immer gefragt, denn etwas mussten wir auch feststellen, man ist Wahlmüde geworden. Stellt Euch vor es ist Wahl und keiner geht hin.

Suse

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