Erstellt am 10.09.2011 um 18:31 Uhr von Kurzarbeiter
conanmaus
Bist DU Betriebsrat??
wegen dieser dann nicht verständlichen Frage: ...wir im btr wissen nun nicht ob er das darf und wie die gesetzliche regelung dazu ist .
Denn das BetrVG und Mitbestimmung sollten dann ein Begriff sein!!
Auch das ArbZG sollte man kennen, denn aus diesem ergibt sich die generell mögliche Höchstarbeitszeit.
Wie wäre es dann auch einmal mit sehr dringenden Schulungen???
Erstellt am 11.09.2011 um 13:21 Uhr von Lernender
Hallo conanmaus,
es wäre schön wenn man als Betriebsrat alle Gesetze kennt. Aber dies schafft wohl keiner von uns.
Bei Überstunden und Arbeitszeit seid ihr in der Mitbestimmung unter anderem nach § 87 Abs,2 und 3 BetrVG.
Grüße, Lernender
Erstellt am 11.09.2011 um 14:19 Uhr von charlot
Also BR sollte man zu mindest von allen anzuwendenden Gesetzen einmal etwas gehört haben und die wichtigsten §§§ kennen. Dazu wird er ja auch geschult. Und es sind meisten ja mehr wie einer so dass man es etwas aufteilen kann.
Ganz besonders ....SOLLTE/ MUESSTE JEDES BRM.... die entscheidenden §§§ des BetrVG und ArbZG kennen.
Ach ja, das BAG hat vor Jahren schon festgestellt, es gehört zu den Mandatspflichten eines JEDEN BR sich zu qualifizieren. Nur das wie hat es offen gelassen.
Daher kann man bei manchen Fragen hier sich die Frage stellen, kommen diese BRM ihren Mandatspflichten entsprechend nach, wie sie es müssten! Ganz besonders wenn es um Fragen zum Grundfweissen der MB geht.
Erstellt am 11.09.2011 um 18:23 Uhr von Lernender
Hallo Charlott,
ein Kollege hat eine Frage gestellt und wird auf unangenehme Art zurechtgestutzt, ohne das die Frage beantwortet wird. Dies ist kein Umgang mit Kollegen, möglicherweise ist dieser Br. ja neu im Geschäft und muss sich schon genug mit dem Arbeitgeber rumärgern.
Grüße, Lernender
Erstellt am 12.09.2011 um 06:47 Uhr von Tanzbär
@Lernender
Oh Anwalt der Zurechtgestutzten, der Threadersteller hat offensichtlich Internetzugang. Wer will ihn denn hindern, mal bei Onkel Googgel nachzuschauen zum Thema Überstunden und Arbeitszeit. Ja, anschließend muss man auch vielleicht 10 Minuten lesen und dann ist man schlauer. Niemand kennt alle Gesetze, aber nachschlagen sollte wohl drin sein.
Erstellt am 12.09.2011 um 08:06 Uhr von nichtswissender
@ Tanzbär
nach deiner Aussage frage ich mich wofür dieses Forum dann exestiert.
Ich schlage vor dieses Forum zu schließen, da wir ja alle Internet haben und Onkel Googgel uns alles sagt.
Diskussionen können ja auch nicht aufkommen, da alles in Gesetzen oder Urteilen eindeutig geregelt ist. Und wenn manns nicht versteht einfach mal googgeln oder wie???
Erstellt am 12.09.2011 um 08:17 Uhr von Hassan
*unser arbeitgeber hat überstunden angeordnet .
Hier habt ihr ein Mitbestimmungsrecht !
*wir im btr wissen nun nicht ob er das darf und wie die gesetzliche regelung dazu ist .
In der Regel ist es im TV BV oder AV festgehalten !
Auch bei Anordnung von Überstunden besteht nicht die absolute Pflicht, Überstunden zu leisten.
Einfach mal den Chef ansprechen, auf welcher Rechtsgrundlage er die Mehrarbeit anordnet und
warum er dabei das MB des Betriebsrates nicht beachtet !
Gruß Hassan